Infodienst - Investieren und Kommunen stärken

Der Nachtragshaushalt 2015 ist ein Investitionshaushalt und ein Haushalt, der unsere Kommunen stärkt. Mit ihm geben wir den Startschuss für eine Zehn-Milliarden-Euro-Investitionsoffensive in den Jahren 2016 bis 2018. Unserem Einsatz ist es zu verdanken, dass mit 4,35 Milliarden Euro ein Großteil der Mittel für dringend benötigte Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau fließen wird.

Auch die kommunale Investitionstätigkeit wird mit dem Nachtragshaushalt zusätzlich gefördert. Kommunen sind für 60 Prozent der gesamten öffentlichen Investitionen verantwortlich. Daher stellt der Bund für die Jahre 2015 bis 2018 insgesamt 3,5 Milliarden Euro in einem „Kommunalen Investitionsfonds“ bereit.

Mit dem parallel zum Nachtragshaushalt verabschiedeten Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern werden Länder und Kommunen 2015 und 2016 zudem um jeweils eine halbe Milliarde Euro entlastet.

Bei all diesen Maßnahmen gilt nach wie vor: Die Schwarze Null steht. Wir machen keine neuen Schulden. Wir verbessern die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und bestreiten die Ausgaben dafür aus den Steuereinnahmen von heute. Das ist eine generationengerechte und nachhaltige Finanzpolitik, die deutlich unsere Handschrift trägt.

Die wichtigsten Inhalte der beiden Gesetze und zentrale Änderungen im parlamentarischen Verfahren Sie hier.