Infodienst - Infrastrukturabgabe ist EU-konform

Die Europäische Kommission hat heute ihre Entscheidung bezüglich der Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland mitgeteilt und ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet. Darin bringt die Kommission zum Ausdruck, dass sie in der Aufnahme von Steuerentlastungsbeträgen in das Kfz-Steuergesetz eine mittelbare Diskriminierung sieht.

Diese Einschätzung ist falsch, und wir halten die Vorwürfe aus Brüssel für nicht sachgerecht. Dennoch verhalten wir uns rechtsstaatlich und werden eine Gerichtsentscheidung abwarten. Es bleibt dabei völlig klar: Die Bundesregierung hat eindeutig nachgewiesen, dass die Maut-Gesetze EU-konform sind.

Deshalb bereiten wir Ausschreibung und Vergabe des Mautmodells vor. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können dann Suche und Auswahl eines Betreibers erfolgen, um die Infrastrukturabgabe umzusetzen.

Wir werden im Verfahren erneut nachweisen, dass die Maut-Gesetze europarechtskonform sind und Brüssel seine Kompetenzen überschreitet.

Die Infrastrukturabgabe ist mit dem Europarecht vereinbar:

  • Die Infrastrukturabgabe gilt für alle – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
  • Die Infrastrukturabgabe leitet einen echten Systemwechsel ein – von einer steuerfinanzierten zu einer nutzerfinanzierten Infrastruktur. Damit erfüllt sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission, die von den Mitgliedsstaaten zu Recht eine Stärkung des Nutzerprinzips fordert.
  • Andere Länder haben bereits einen Systemwechsel vollzogen. Erst im vergangenen Jahr hat Großbritannien mit der Einführung der Lkw-Maut die Steuer für Lkw deutlich gesenkt. Und bereits 1997 hat Österreich zeitgleich mit der Einführung der Pkw-Maut die Pendlerpauschale für Österreicher massiv erhöht. Alles ohne Beanstandungen aus Brüssel.

Mit ihrer Kritik an der Aufnahme von Steuerentlastungsbeträgen in das Kfz-Steuergesetz nimmt die Kommission eine Kompetenz an, die ihr nicht zusteht. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geht ganz klar vom Grundsatz der Finanz- und Steuerhoheit der Mitgliedstaaten aus. Die Kfz-Steuer gehört eindeutig und unstrittig in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Das zeigt: Die Kommission irrt bei der Frage der Vereinbarkeit mit dem Europarecht und sie irrt bei der Frage ihrer Kompetenzen in Angelegenheiten der nationalen Steuerhoheit.

Wir stellen uns der Auseinandersetzung. Und wir werden uns durchsetzen!