Infodienst - Griechische Regierung muss Reformprogramm umsetzen

Nach langwierigen Verhandlungen konnte in Brüssel eine Übereinkunft über das weitere Vorgehen erzielt werden. Schon in Hinblick darauf, ob überhaupt Verhandlungen für ein Reformprogramm für Griechenland aufgenommen werden, haben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble die Prinzipien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verteidigt und ein Ergebnis erzielt, das unserer Forderung entspricht: Hilfeleistungen nur gegen Reformen – Solidarität nur gegen Solidität.

Die griechische Regierung hat durch ihr widersprüchliches Handeln viel Vertrauen zerstört und ist nun in der Pflicht, dieses wieder aufzubauen: Als ersten Schritt dazu muss sie bereits in den nächsten beiden Wochen konkrete Reformmaßnahmen vollziehen.

Was sind wesentliche Ergebnisse des europäischen Griechenland-Gipfels?

Heute muss man sagen – der griechische Ministerpräsident hat sich verzockt: Die Auflagen an die griechische Regierung sind noch härter geworden. Die griechische Forderung nach einem Schuldenschnitt wurde abgelehnt. Um eine Basis für mögliche Verhandlungen zu schaffen, muss das griechische Parlament einige Sofortmaßnahmen beschließen. Mit den Vereinbarungen wird sichergestellt, dass die griechische Regierung in Vorleistung treten und endlich Verantwortung für eine glaubwürdige und nachhaltige Reformpolitik übernehmen muss.

1. Der IWF soll weiter an Bord bleiben: Entgegen der Forderung der griechischen Regierung soll der IWF weiterhin beteiligt sein – und das in überwachender und finanzieller Form.

2. Reformmaßnahmen zur sofortigen Umsetzung: Das griechische Parlament muss bis Mittwoch, 15. Juli, eine Mehrwertsteuerreform beschließen, sodass Befreiungen und ermäßigte Sätze zum Teil entfallen. Zudem müssen bereits vorab Teile einer umfassenden Rentenreform verabschiedet werden, um die Rentenausgaben zu senken. Des Weiteren soll die Unabhängigkeit der griechischen Statistikbehörde vollständig sichergestellt werden. Als vierte wichtige Sofortmaßnahme wurde die Implementierung des Fiskalvertrags durchgesetzt. Bis zum 22. Juli muss außerdem eine Reform der Zivilprozessordnung zur Beschleunigung von Verfahren und zur Reduktion von Kosten verabschiedet werden sowie die Umsetzung der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie in nationales Recht.

3. Einrichtung eines Privatisierungsfonds: Griechisches Staatsvermögen soll in einen

unabhängigen Fonds transferiert werden, der die Vermögenswerte durch Privatisierung monetarisiert. Damit sollen rund 50 Milliarden Euro erzielt werden. Rund 50 Prozent davon sollen für die Rückzahlung der Mittel aus dem neuen ESM-Programm, 25 Prozent für die Verringerung der Schuldenquote und 25 Prozent für Investitionen genutzt werden. Dieser Fonds soll in Griechenland eingerichtet werden und von den griechischen Behörden unter Aufsicht der maßgeblichen europäischen Organe verwaltet werden.

4. Erweiterte Reformagenda: Bei der Vereinbarung eines neuen ESM-Programms wird sich Griechenland zu Reformmaßnahmen verpflichten müssen, die über das hinausgehen, was als letzter Vorschlag der Gläubiger vor Abbruch der Verhandlungen durch Griechenland am 25. Juni auf dem Tisch lag. Die griechische Regierung muss die Liberalisierung in zahlreichen Branchen vorantreiben, den Arbeitsmarkt flexibler gestalten und mehr Wettbewerb im Energiesektor etablieren. Zudem sind weitere Reformen des Rentensystems bis Oktober 2015 vorzunehmen, um die Auswirkungen des griechischen Verfassungsgerichtsurteils über die Rentengesetzgebung auf den griechischen Haushalt auszugleichen. Ein weiterer Reformschritt ist die Modernisierung der Verwaltung: Hier muss unter Federführung der Europäischen Kommission eine Entpolitisierung und Kapazitätserweiterungen der Verwaltung erreicht werden. Ein erster Vorschlag hierzu soll bis zum 20. Juli vorgelegt werden.

5. Der Schuldenschnitt ist vom Tisch: Ein nominaler Schuldenschnitt kommt nicht. Diese Forderung der griechischen Regierung wurde von allen Mitgliedstaaten abgelehnt.

6. Beschlossene Rückschritte rückgängig machen: Die griechische Regierung wird die im Widerspruch zu der Vereinbarung mit der Eurozone vom 20. Februar eingeführten gesetzlichen Regelungen, die Rückschritte gegenüber früheren Programmauflagen darstellen, überprüfen und rückgängig machen. Ist dies nicht möglich, wird die griechische Regierung Maßnahmen ergreifen, die die negativen Wirkungen dieser Regelungen auf den Staatshaushalt ausgleichen.

7. Rückkehr der Troika nach Athen: Eine der ersten Handlungen der griechischen Regierung unter Ministerpräsident Tsipras wird rückgängig gemacht: Die Troika kehrt zurück nach Athen und überwacht den Reformprozess wieder vor Ort. Gesetzesvorhaben der griechischen Regierung müssen zukünftig wieder der Troika vorgelegt werden, bevor sie öffentlich konsultiert werden.

Für die CSU-Landesgruppe steht fest: Wir stimmen der Aufnahme von Verhandlungen über ein weiteres Kreditprogramm nur zu, wenn die griechische Regierung gemeinsam mit dem griechischen Parlament verlorenes Vertrauen wieder erarbeitet.

So tragen wir Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die in Krisenzeiten gerade der Union eine besondere Rolle zuschreiben. Auch tragen wir mit den Gipfelergebnissen die gebotene Verantwortung für das politische Friedensprojekt Europa. Wir wollen ein Europa der Eigenverantwortung mit solidarischem Prinzip.

Für uns als CSU-Landesgruppe galt und gilt weiterhin das Prinzip: Solidarität nur gegen Solidität! Das war, ist und bleibt unser Maßstab.

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