Infodienst - Gesetzlicher Mindestlohn

Wesentlich auf Betreiben der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat Bundesministerin Nahles nun endlich Änderungen bei den Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn, der seit 1. Januar 2015 gilt, angekündigt. Damit löst die Bundesministerin zumindest teilweise ihre Zusagen ein, die Regelungen des Mindestlohngesetzes im Verordnungswege handhabbar und praxistauglich zu machen.

Die CSU-Landesgruppe hat dabei seit Jahresbeginn immer wieder auf die Umsetzungsschwierigkeiten aufmerksam gemacht und auf eine zeitnahe Anpassung der Regelungen zum Mindestlohn beharrt, um eine an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Umsetzung zu garantieren.

  • Absenkung der Gehaltsschwelle auf 2.000 Euro
  • Streichung des Verweises auf das ArbeitszeitG

  • Änderungen bei den Dokumentationspflichten für Familienangehörige

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