Info-Dienst: Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Es wird in Deutschland kein generelles Fahrverbot geben
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute ein Urteil in Sachen Dieselfahrzeuge/Luftreinhaltung gefällt.
  • Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat deutlich gemacht: Es wird in Deutschland kein generelles Fahrverbot geben, sondern es ist Aufgabe der Kommunen, vor Ort zu handeln und die Luftreinhaltung weiter zu verbessern.
  • Eine bundeseinheitliche Regelung ist nicht erforderlich, da es sich bei den Grenzwertüberschreitungen um Probleme handelt, die punktuell in einzelnen Kommunen auftreten und nur dort gelöst werden können.
  • Das Gericht hat dabei einen sehr hohen Wert auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit gelegt – und hohe Hürden für die temporäre Beschränkung von Durchfahrten aufgestellt.
  • Unsere Haltung ist und bleibt: Wir lehnen generelle Fahrverbote ab. Das ist der falsche politische Weg.
  • Eine Blaue Plakette, wie sie von den Grünen gefordert wird, würde zu flächendeckenden Fahrverboten für Diesel-Autos führen. Das käme einer Enteignung von Diesel-Fahrern gleich und ist nicht zu rechtfertigen.Unser Ziel ist: Mehr Mobilität bei weniger Emissionen. Der Bund unterstützt deshalb die Kommunen dabei, die Luftreinhaltung zu verbessern – zum Beispiel durch mehr digitale Vernetzung und die Umrüstung auf emissionsarme Antriebe beim ÖPNV und bei kommunalen Fahrzeugflotten
  • Fakt ist: Es ist wirkungsvoller, Fahrzeuge, die sich tagtäglich in der Stadt bewegen, emissionsfrei zu machen, als dem Dieselfahrer vom Land, der einmal im Monat in die Stadt fährt, die Einfahrt zu verweigern.

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