Höhere Mindestlöhne in der Pflege

Das Bundeskabinett hat die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche beschlossen. Dazu erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Der Pflegemindestlohn ist ein zentraler Beitrag zur Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen und schafft zugleich faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Einrichtungen. Der Pflegebedarf steigt. Qualifizierte Pflege braucht motiviertes Fachpersonal. Gute und gesellschaftlich wichtige Arbeit muss ordentlich bezahlt werden. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die beschlossene Erhöhung der Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege. Der Pflegemindestlohn steigt ab 1. Januar 2015 auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und auf 8,65 Euro im Osten an. In zwei Schritten wird er weiter erhöht und beträgt ab 1. Januar 2017 dann 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten. Zudem erhalten ab 1. Oktober 2015 mit Betreuungskräften von dementen Menschen, Alltagsbegleitern und Assistenzkräften zusätzliche Personen den Mindestlohn. Derzeit profitieren rund 780.000 Beschäftigte vom Pflegemindestlohn. Das heißt: 780.000 Arbeitnehmer haben ab 1. Januar 2015 mehr Geld in der Tasche.

Daneben haben wir in unserem jüngst verabschiedeten ersten Pflegestärkungsgesetz Anreize für die Pflegedienste gesetzt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tariflohn zu bezahlen. In Vergütungsvereinbarungen kann den Pflegdiensten jetzt nicht mehr eine tarifliche Entlohnung als unwirtschaftlich vorgehalten werden. Gleichzeitig erhalten die Kostenträger ein Nachweisrecht, dass die finanziellen Mittel auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Das zeigt: Das Jahr 2014 steht für eine höhere gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit von Pflegepersonen und für mehr Qualität in der Pflege.“