Gute Einigung bei der Reform der Betriebsrente

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen beim Betriebsrentenstärkungsgesetz erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, und der zuständige Berichterstatter, Tobias Zech:

„Nach der massiven Stärkung der gesetzlichen Rente in dieser Legislaturperiode haben wir mit der Einigung bei der Reform der Betriebsrente eine Antwort auf die aktuellen Niedrigzinsen gefunden. Die Sozialpartner erhalten künftig die Möglichkeit, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. In diesem Fall gibt es keine Mindest- und Garantieleistungen. Die Arbeitgeber werden von bisherigen Haftungsrisiken für Betriebsrenten entlastet. Dadurch werden sie ermutigt, verstärkt Betriebsrenten einzuführen. Zugleich werden die Gestaltungsmöglichkeiten in der Anlagepolitik größer. Das Modell bietet Chancen, aber auch Risiken. Das macht deutlich: Die Sozialpartner haben eine große Verantwortung. Für uns als Gesetzgeber ist zwar das parlamentarische Verfahren beendet, wir werden aber genau hinschauen, wie die Sozialpartner die neuen Möglichkeiten nutzen und ob die gewollte Verbreiterung der betrieblichen Altersvorsorge vor allem in kleinen und mittleren Betrieben mit der Reform auch gelingt“, sagte Stephan Stracke.

„In den parlamentarischen Beratungen haben wir uns erfolgreich für mehr Verbindlichkeit für nicht tarifgebundene Betriebe eingesetzt, die von den Sozialpartnern mitgesteuerten Versorgungseinrichtungen zu nutzen. Außerdem war uns wichtig, dass bestehende und gut funktionierende Betriebsrentensysteme nicht gefährdet werden. Daneben haben wir uns auf eine weitere Verbesserung der steuerlichen Förderung für Geringverdiener verständigt. Neben der Einführung der Freibeträge in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für freiwillige Zusatzrenten wie Betriebs- und Riester-Renten haben wir damit zentrale Anreize geschaffen, damit auch Menschen mit wenig Geld für das Alter vorsorgen können“, sagte Tobias Zech.