Gute Betreuung für Kinder: Vorbild Bayern

Anlässlich der heutigen Beschlussfassung des Kabinetts über den Bericht der Bundesregierung zum Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2014 und Bilanzierung des Ausbaus durch das Kinderförderungsgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Wir stellen die entscheidenden Weichen, damit alle Kinder in Deutschland gesund aufwachsen können und in ihrer Entwicklung optimal begleitet werden. Die erste Verantwortung für ihre Kinder liegt bei den Eltern, entsprechend setzt hier unsere maßgebliche Unterstützung durch das Betreuungsgeld an. Bundesweit erhalten Eltern seit August 2013 Betreuungsgeld. Die Leistung kann für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden in Anspruch genommen werden und beträgt 150 Euro monatlich.

In Bayern haben seit seiner Einführung bis zum Ende vergangenen Jahres mehr als 73 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern Betreuungsgeld beantragt. Knapp 95 Millionen Euro Betreuungsgeld sind seit seiner Einführung nach Bayern geflossen. Mit 22,5 Prozent der insgesamt ausgereichten Mittel ist das der höchste Anteil unter den Bundesländern. Damit ist und bleibt Bayern Betreuungsgeldspitzenreiter im Bundesvergleich. Dies zeigt, wie wichtig das Betreuungsgeld für Familien in Bayern ist. Das Betreuungsgeld leistet seinen Beitrag zur echten Wahlfreiheit für Familien. Nur wenn Eltern sich frei entscheiden können, erfüllt Familienpolitik ihren eigentlichen Zweck: dass Familien sich bestmöglich entfalten können und in der Wahrnehmung und Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder gestärkt werden.

Ebenso ist Bayern mit Blick auf die Kinderbetreuung Vorbild. Von den westdeutschen Flächenländern weist Bayern mit 8,3 Prozentpunkten die geringste Differenz und somit beste Relation zwischen der Betreuungsquote und dem Betreuungsbedarf für Kinder im Alter von unter drei Jahren auf. Auf diesem Weg werden wir weitergehen. So stockt die große Koalition in dieser Wahlperiode das bestehende Sondervermögen um 550 Millionen Euro auf insgesamt 1 Milliarde Euro für Investitionen in den Betreuungsplatzausbau für Kinder unter drei Jahren auf. Damit können zusätzlich zu den bisher zugesagten bundesweit 780.000 Plätzen rund 30.000 weitere Plätze geschaffen werden.“