Großartiger Erfolg: Die B12 wird vierspurig

Heute wird Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt MdB (CSU) den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vorstellen. Der Bundesverkehrswegeplan stellt die Weichen für die zukünftigen Verkehrsprojekte des Bundes bis 2030 und ist das wichtigste Steuerungsinstrument für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen.

„Die B12 wird vierspurig! Dies sieht der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vor. Das ist ein großartiger Erfolg für das Allgäu! Die intensive und langjährige Arbeit hat sich gelohnt“, freute sich der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU).

Das Bundesverkehrsministerium hat sämtliche von den Ländern vorgeschlagene Projekte bewertet. Maßstäbe hierfür waren vor allem die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben und Dringlichkeit einer Realisierung. Die Projekte wurden dabei in die Kategorien „vordringlicher Bedarf“, „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und „weiterer Bedarf“ eingestuft.

Im „vordringlichen Bedarf“ sieht die Vorschlagsliste des Bundesverkehrsministeriums folgende Projekte aus meinem Wahlkreis vor:

  • B12, Kaufbeuren – AS Jengen/Kaufbeuren (A96)
  • B16, OU Marktoberdorf/Bertoldshofen (B472)
  • B16, Nord-OU Kaufbeuren (Pforzen)
  • B16, OU Mindelheim

Im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ sind folgende Projekte enthalten:

  • A7, AS Illertissen – AS Memmingen-Süd
  • B12, Kempten (A7) – Kaufbeuren
  • B16, OU Steinbach

Im „weiteren Bedarf“ stehen diese Projekte:

  • B310, OU Füssen (2. BA)
  • B16, OU Rieder

Kaufbeuren wird in Zukunft an einer vierspurigen, autobahnähnlichen B12 liegen. „Das ist schlicht epochal“, sagte Stracke. Damit erhält die kreisfreie Stadt Kaufbeuren endlich eine zeitgemäße Verkehrsanbindung. Das schafft hervorragende Perspektiven für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Auch für die Verkehrssicherheit ist der Ausbau von immenser Bedeutung.

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans eröffnet die Chance, die gesamte B12 von Jengen bis Kempten vierspurig auszubauen. Diese Chance für Kaufbeuren und die gesamte Region gilt es entschlossen zu nutzen. Denn für die gesamte B12 besteht Planungsrecht: Dies ergibt sich für den B12-Abschnitt zwischen Jengen und Kaufbeuren aus seiner Einstufung in den „vordringlichen Bedarf“, für den Abschnitt zwischen Kaufbeuren und Kempten aus seiner Einstufung in den „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“. „Aus Planungsrecht muss jetzt Baurecht werden. Der Freistaat Bayern ist nun gefordert, in die konkreten Planungen einzusteigen“, forderte Stracke. Dabei müsse auch geprüft werden, inwieweit sich der Ausbau der B12 als ÖPP-Projekt eignet. Bei anderen Verkehrsprojekten hat sich eine solche Ausbaufinanzierung durchaus bewährt.

Die notwendigen Planungen müssen von Anfang an eine Vierspurigkeit bis Marktoberdorf vorsehen. Denn die B12 ist für das gesamte Ostallgäu und besonders für die Kreisstadt Marktoberdorf die zentrale verkehrliche und wirtschaftliche Erschließungsachse zwischen A7 und A96. Aus Sicht des Bundestagsabgeordneten wäre es hierfür am besten, den im „vordringlichen Bedarf“ stehenden Abschnitt zwischen Jengen und Kaufbeuren bis nach Marktoberdorf zu verlängern. „Daran werde ich auch weiterhin mit ganzer Kraft arbeiten“, so Stracke.

„Die äußerst positiven Ergebnisse des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans für die Region kommen nicht von ungefähr. Sie sind das Ergebnis einer großartigen Gemeinschaftsleistung. In vielen Gesprächen habe ich mich kontinuierlich für sämtliche Verkehrsprojekte in meinem Wahlkreis eingesetzt und mich für deren Umsetzung stark gemacht. Mein ständiger Kontakt zu Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, Staatssekretärin Dorothee Bär und dem verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Lange war hierbei von entscheidender Bedeutung. Besonders hervorzuheben ist in Sachen B12-Ausbau die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit meinem Kemptener Kollegen und Bundesentwicklungshilfeminister Dr. Gerd Müller“, sagte Stracke.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs haben nun die Bürgerinnen und Bürger sechs Wochen lang die Möglichkeit, sich zu jedem Projekt schriftlich zu äußern. Die entsprechenden Unterlagen können auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums eingesehen werden. „Ich hoffe, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden, vor allem auch die Unterstützer und Befürworter einzelner Projekte. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Feld nicht ausschließlich den Kritikern und Verhinderern überlassen wird“, so Stracke.

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung und erfolgten Auswertung beschließt die Bundesregierung den Bundesverkehrswegeplan. Voraussichtlich im Herbst wird sich der Deutsche Bundestag mit den Plänen befassen und hierüber verbindlich entscheiden. „Mit dem jetzigen Entwurf ist also die Messe noch nicht gelesen. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren kann es immer noch zu Veränderungen kommen. Daher sind auch weiterhin Achtsamkeit und Beharrlichkeit gefragt“, betonte Stracke.

Zu den weiteren Verkehrsprojekten im Detail:

Die Ortsumfahrung Marktoberdorf/Bertoldshofen steht im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans erneut im „vordringlichen Bedarf“. Damit ist sichergestellt, dass die Entlastung von Marktoberdorf vom Durchgangsverkehr auch weiterhin möglich ist. Allerdings ist das Vorhaben derzeit beklagt. „Sollte das Gericht grünes Licht geben, ist es mein Ziel, noch in diesem Jahr die Finanzierung für dieses wichtige Projekt zu sichern. Die Bauarbeiten könnten dann voraussichtlich noch in 2017 beginnen“, erläuterte Stracke.

„Eine riesige Freude ist es für mich, dass es mit den Ortsumfahrungen Pforzen und Mindelheim gelungen ist, zwei weitere wichtige Projekte im „vordringlichen Bedarf“ zu verankern“, so der Abgeordnete. Für die Gemeinde Pforzen ist das der lang ersehnte und dringend notwendige Gewinn an Verkehrssicherheit. „Die bisherige Situation ist untragbar. Ich bin froh, dass hier nun endlich Abhilfe geschaffen werden kann“, sagte Stracke. Für Mindelheim bedeutet die Vollendung der Umfahrung in Richtung Süden eine deutliche Entlastung der Allgäuer Straße. „Das ist eine ausgezeichnete Nachricht für die Stadt und auch für die Firma Grob als größten Arbeitgeber in Mindelheim. Dadurch eröffnen sich erstklassige Entwicklungsperspektiven“, meinte Stracke.

A7/Memminger Kreuz: Bitte beachten Sie hierzu meine gesonderte Pressemitteilung gemeinsam mit Klaus Holetschek MdL.

Die Ortsumfahrung für Steinbach ist im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Damit hat Steinbach die Möglichkeit, Baurecht zu schaffen und die dringend gewünschte Ortsumfahrung zu realisieren. „Das ist ein prima Ergebnis für Steinbach. Die Steinbacher stehen geschlossen hinter dem Projekt und haben auch schon die hierfür notwendigen Grundstücke gesichert. Ich freue mich sehr“, erklärte der Abgeordnete.

Das Bundesverkehrsministerium hat die beiden Ortsumfahrungen für Füssen und Rieder in den „weiteren Bedarf“ eingestuft. Damit haben diese Projekte keine Aussicht auf Realisierung. Diese Einstufungen waren erwartbar. „Für Füssen gilt es jetzt, die innerörtlichen Verkehrskonzepte voranzutreiben. Die Ortsumfahrung für Rieder kostet voraussichtlich unter 10 Millionen Euro. Daher könnte dieses Vorhaben auch aus dem Bundesverkehrswegeplan komplett herausgenommen und anderweitig durch Bundesmittel finanziert werden. Dieser Weg ist zwar mit hohen Hürden und großer Unsicherheit verbunden, aber allemal besser, als die nächsten 15 Jahre im „weiteren Bedarf“ festzuhängen“, sagte Stracke. Das weitere Vorgehen will der Bundespolitiker nun mit den Kommunalpolitikern vor Ort abstimmen.