Gesundheit fördern, Prävention stärken

Anlässlich der heutigen Beschlussfassung des Kabinetts über den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

Künftig werden für Maßnahmen der Primärprävention und der Gesundheitsförderung insgesamt mehr als 500 Millionen Euro jährlich bereitgestellt. Krankenkassen investieren ab 2016 jährlich mehr als doppelt so viel (mindestens sieben Euro je Versicherten) für Präventionszwecke. Davon entfällt ein Mindestbeitrag von zwei Euro je Versicherten auf Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Auch für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten, wie Kindertageseinrichtungen und Schulen, wird ein Mindestbeitrag von zwei Euro zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung der Qualität sind die Krankenkassen verpflichtet, einheitliche Verfahren zur Qualitätssicherung festzulegen sowie eine Übersicht über die Präventionsangebote im Internet bereit zu stellen. Die Gesundheitsuntersuchung wird künftig eine ärztliche präventionsorientierte Beratung beinhalten. Auf dieser Grundlage können Ärzte ihren Patienten individuelle, maßgeschneiderte Maßnahmen zur Prävention empfehlen.Damit ist es uns als CSU-Landesgruppe gelungen, ein wichtiges, im Koalitionsvertrag verankertes Anliegen auf den Weg zu bringen, das noch im Rahmen der christlich-liberalen Koalition von der SPD aus wahltaktischen Gründen aufgehalten wurde. Gesundheit ist die Grundlage für die Entfaltungsmöglichkeiten jedes einzelnen Bürgers. In einer Gesellschaft des längeren Lebens sind daher gezielte Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter von entscheidender Bedeutung.

Als CSU-Landesgruppe haben wir uns insbesondere erfolgreich für eine Verbesserung bei den Vorsorge- und Präventionsleistungen in anerkannten Kurorten eingesetzt. Darüber hinaus werden wir uns dafür stark machen, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene grundsätzlich zu begrüßende Möglichkeit, ambulante Vorsorgeleistungen in Kur und Heilbädern zu erbringen, ohne vorher ambulante Leistungen in Anspruch genommen zu haben, nicht nur auf besondere berufliche und familiäre Umstände beschränkt bleibt. Damit können wir die Kur- und Heilbäder in ihrer wichtigen Aufgabe einer sanften Gesundheitsmedizin weiter stärken