Familiennachzug für subsidiär Geschützte wird abgeschafft

Der Bundestag hat einen wichtigen Baustein für die weitere Begrenzung der Zuwanderung beschlossen.

  • Der Familiennachzug für subsidär Geschützte, die nur zeitweilig Schutz in Deutschland erhalten.
  • Im ersten Schritt wird die seit März 2016 geltende Aussetzung des Familiennachzugs für Personen mit eingeschränktem Schutz bis zum 31.7.2018 verlängert.
  • Ab 1.8.2018 wird der Anspruch auf Familiennachzug komplett abgeschafft.
  • Stattdessen gibt es künftig ein Kontingent von maximal 1.00 Personen pro Monat. Aus humanitären Gründen kann Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindern einer Person mit eingeschränktem Schutzstatus demnach eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
  • Die gültigen Härtefallregeln der §§ 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben von der Neuregelung unberührt. In den vergangenen zwei Jahren wurde aufgrund dieser Härtefallregelung lediglich rund 200 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
  • Neue Härtefallregelungen, die ein Mehr an Zuwanderung bedeutet hätten, gibt es nicht.

CSU und CDU setzen damit das um. was sie im gemeinsamen Regelwerk zur Migration beschlossen haben, und sorgen so dafür, dass die Integrationsfähigkeit unseres Landes nicht überfordert wird.

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