Existenzminimum in Deutschland steigt
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:
„Deutschland hat einen starken und leistungsfähigen Sozialstaat. Das hat sich nicht zuletzt in der aktuellen Corona-Pandemie gezeigt. Für uns gilt: Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen.
Die Menschen in unserem Land können sich auf unseren Sozialstaat verlassen. Dabei ist das staatlich garantierte Existenzminimum in Deutschland nicht das Ergebnis eines politischen Überbietungswettbewerbs, sondern bemisst sich nach einem gesetzlich normierten methodischen Verfahren. Dieses Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht eingehend geprüft und Mitte 2014 als verfassungsgemäß beurteilt.
Mit dem heutigen Beschluss setzt das Bundeskabinett die Ergebnisse der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 um. Das Existenzminimum steigt für Erwachsene ab 1. Januar 2021 um 7 Euro auf 439 Euro pro Monat an. Dazu kommt noch die jährliche Fortschreibung der Regelsätze um die Preis- und Lohnentwicklung, diese Daten liegen erst Ende August 2020 vor. Außerdem werden die Mietkosten übernommen. Besonders erfreulich ist, dass Eltern mit kleinen Kindern bis unter 6 Jahren und mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren künftig deutlich mehr Geld erhalten.
Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren besteht die Gelegenheit, das Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze näher und eingehend zu beleuchten. Dabei werden wir aber immer das Abstandsgebot von Sozialleistung und Niedriglohn im Blick behalten. Für uns gilt: Menschen, die arbeiten, müssen mehr haben als diejenigen, die nicht arbeiten. Eine sanktionsfreie Mindestsicherung bzw. Garantiesicherung von 600 Euro pro Monat wird es mit uns nicht geben.“