Existenzminimum in Deutschland steigt

Das Bundeskabinett hat heute die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 auf den Weg gebracht. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Deutschland steht wirtschaftlich sehr gut da. Von dieser hervorragenden Entwicklung profitieren auch diejenigen, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind: Ab 2019 steigen die Regelsätze um über 2 Prozent. Bund, Länder und Kommunen nehmen zusammen über 600 Millionen Euro in die Hand. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden steigt um acht Euro von 416 auf 424 Euro pro Monat

Die Höhe der existenzsichernden Leistungen in Deutschland bemessen sich nach einem gesetzlich normierten methodischen Verfahren, das die Preisentwicklung und die Lohnentwicklung berücksichtigt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Sozialhilfeleistungen mit der Teuerung und dem wirtschaftlichen Wohlstand in unserem Land Schritt halten. Daran halten wir fest. Die Höhe der existenzsichernden Leistungen in Deutschland darf nicht zum Spielball eines politischen Überbietungswettbewerbs werden.

Daneben wollen wir einkommensschwache Familien künftig beim Schulstart stärker unterstützen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Dafür steht das Bildungs- und Teilhabepaket, das wir im Jahr 2011 eingeführt haben. Wir wollen dieses Paket weiter verbessern und die Abwicklung vereinfachen. In einem ersten Schritt wollen wir dazu das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöhen.“