„Es gilt Ungerechtigkeiten abzumildern!“

Kaufbeuren/Neugablonz – Auf Einladung des Allgäuer Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (CSU) war der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Prof. Dr. Bernd Fabritius nach Kaufbeuren gekommen. Fabritius sprach im Rahmen einer Abendveranstaltung im Gablonzer Haus auch in seiner Funktion als Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV) über die Beseitigung personenkreisspezifischer Benachteiligungen für Aussiedler und Spätaussiedler in der gesetzlichen Rentenversicherung.

„Ich bin sehr froh, dass ich mit Professor Fabritius einen vehementen Verfechter der Rechte und zentralen Ansprechpartner für Spätaussiedler und Integrationsmaßnahmen in Neugablonz begrüßen kann“, so Stracke zu Beginn der Veranstaltung. „Kaufbeuren steht für Integration wie kaum eine andere Stadt“, erklärte der Abgeordnete und lobte ausdrücklich den Fleiß der Spätaussiedler und ihren unbedingten Willen, sich in die Gesellschaft vor Ort einzufügen. Wie sehr sich das Schicksal der Heimatvertriebenen hier manifestiere, betonte auch OB Stefan Bosse in seiner Begrüßung.

Dass dies nicht sein letzter Besuch in Kaufbeuren gewesen sei, versprach Fabritius gleich zu Beginn seiner Ausführungen. Er ist seit 2014 Präsident des Bundes der Vertriebenen, seit 2018 übt er das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen aus und steht in engem Kontakt mit den zuständigen Ministerien, mit Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und betreut zudem deutsche Minderheiten, etwa in Rumänien.

Gerade die starken Gruppen der Siebenbürger Sachsen, der Banater Schwaben und der Russlanddeutschen waren an diesem Abend der Einladung zum Austausch mit ihm gerne und zahlreich gefolgt.

Fabritius bekräftigte in seinem Impulsreferat zur „Generationengerechtigkeit“ die Einstandspflicht der Bundesregierung für das besondere Kriegsfolgeschicksal der Aussiedler und Spätaussiedler und forderte damit verbunden ausdrücklich Änderungen im Rentenrecht, um Benachteiligungen zu dämpfen. Er erläuterte anschaulich alles Wissenswerte zum Fremdrentengesetz, in dem geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler für ihre im Herkunftsgebiet erworbenen Anwartschaften eine Rentenzahlung vom deutschen Rentenversicherungsträger erhalten. Von der Klärung ihrer Arbeitszeiten im Herkunftsgebiet und der notwendigen Nachweisführung bis hin zur Beantragung dieser Rente sehen sich die Betroffenen mit einer Reihe von Hürden konfrontiert. Auch dies verhehlte Fabritius nicht.

Wie viele der Anwesenden von dieser Problematik betroffen sind, zeigte sich besonders im Anschluss an das Referat, als sich der BdV-Präsident den Fragen aus dem Publikum stellte.

Mit dem Referenten einig war sich Stracke, dass insbesondere die Deckelung der Entgeltpunkte zu Renten unterhalb der Armutsgrenzen führen könne. „Dies entspricht weder den erbrachten Leistungen der Betroffenen in ihrem Arbeitsleben noch der besonderen Verantwortung der Bundesregierung für das Kriegsfolgeschicksal“, resümierte Stracke. Der Abgeordnete, der auch sozialpolitischer Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag ist, versprach, sich zusammen mit dem BdV-Präsident weiter dafür einzusetzen, der persönlichen Lebensleistung der betroffenen Personengruppen mehr Geltung zu verschaffen.