Erwerbsmigration ordnen und steuern
Zur Einigung der Koalitionsfraktionen zum Migrationspaket erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:
„Der Wirtschaftsstandort Deutschlands hängt ganz entscheidend davon ab, dass es uns gelingt, den zunehmenden Fachkräftebedarf unserer Wirtschaft zu sichern. Dabei richten sich unsere arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen in erster Linie darauf, unsere inländische Bevölkerung durch verstärkte Qualifizierung zu unterstützen. Daneben setzen wir uns verstärkt dafür ein, Fachkräfte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für unser Land zu gewinnen. Ergänzend müssen wir aber auch bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten besser werden. Nur mit einem solchen arbeitsmarktpolitischen Dreiklang wird es uns gelingen, die notwendigen Fachkräfte in unserem Land mittel- und langfristig zu sichern.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellen wir erstmalig klare Regeln auf, wer unter welchen Voraussetzungen zum Arbeiten nach Deutschland kommen darf. Entscheidend ist die Qualifikation des Bewerbers. Nur wer eine anerkannte Qualifikation hat oder wer so weit qualifiziert ist, dass er mit Anpassungslehrgängen die volle Anerkennung erreichen kann, darf kommen. Damit erhalten die Betroffenen eine Perspektive und die Unternehmen Rechtssicherheit.
Wir wollen eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die sozialen Sicherungssysteme. Deshalb ist für uns von zentraler Bedeutung, dass Personen, die mit den neuen Aufenthaltstiteln zur Ausbildung- oder zur Arbeitsplatzsuche einreisen, in dieser Zeit keine Ansprüche auf Sozialleistungen haben. In diesen Zusammenhang gehört auch, dass wir bei der Zuwanderung von über 45-Jährigen über die Höhe des Gehalts oder das Erfordernis einer angemessenen Altersversorgung sicherstellen, dass die Betroffenen im Alter nicht dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche liegen. Diese Forderung haben wir als CSU im Bundestag Anfang des Jahres auf unserer Klausur in Kloster Seeon beschlossen, jetzt wird sie im Bundesgesetzblatt umgesetzt.
Und schließlich halten wir fest an der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration. Dazu haben wir bei der neu vorgesehenen Beschäftigungsduldung für abgelehnte Asylbewerber einen Stichtag durchgesetzt und die Duldung damit als reine Altfallregelung ausgestaltet. Wir wollen legale Migration stärken und illegale Migration schwächen. Dieser politische Ansatz hat sich für uns wie ein roter Faden durch die Verhandlungen der verschiedenen Gesetzentwürfe gezogen, die wir zusammen als Migrationspaket beraten haben.“