Erleichtertes Kurzarbeitergeld wird verlängert

Das Bundeskabinett hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Mit der Kurzarbeit haben wir Millionen Arbeitsplätze erhalten. Inzwischen zieht die Konjunktur allmählich wieder an, der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv und auch die Zahl der Kurzarbeiter ist seit November 2020 erstmals wieder gesunken. Gleichwohl ist die wirtschaftliche Lage in einzelnen Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, weiterhin sehr angespannt. Deshalb verlängern wir die bestehenden Erleichterungen bei der Kurzarbeit um drei Monate bis zum 30. September 2021. Damit geben wir den betroffenen Betrieben eine finanzielle Perspektive in dieser schwierigen und unsicheren Zeit und vermeiden, dass es im Sommer verstärkt zu Entlassungen kommt. Konkret geht es um den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und um die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen. Für beide Instrumente stellen wir insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.“