Entwurf des Bundesverkehrswegeplans: A7 im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“

Heute wird Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt MdB (CSU) den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vorstellen. Der Bundesverkehrswegeplan stellt die Weichen für die zukünftigen Verkehrsprojekte des Bundes bis 2030 und ist das wichtigste Steuerungsinstrument für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen.

Das Bundesverkehrsministerium hat sämtliche von den Ländern vorgeschlagene Projekte bewertet. Maßstäbe hierfür waren vor allem die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben und Dringlichkeit einer Realisierung. Die Projekte wurden dabei in die Kategorien „vordringlicher Bedarf“, „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und „weiterer Bedarf“ eingestuft.

Im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ sieht die Vorschlagsliste des Bundesverkehrsministeriums folgendes Projekt für die A7 vor:
- A7, AS Illertissen – AS Memmingen-Süd

„Die Einstufung der A7 im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ ist für Memmingen ein großer Erfolg“, erklären der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke und der Memminger Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek (beide CSU). Für die A7 zwischen Illertissen und Memmingen Süd besteht mit dieser Einstufung Planungsrecht und damit die Chance, einen sechsspurigen Ausbau zu realisieren. Allerdings gilt es abzuwägen, auf welche Weise am schnellsten eine effektive Verbesserung des überlasteten Autobahnkreuzes Memmingen erzielt werden kann. „Der sechsspurige Ausbau ist langfristig sicherlich am optimalsten. An diesem Ziel halten wir fest. Realistischerweise ist jedoch davon auszugehen, dass ein solcher Ausbau aller frühestens in 10 Jahren erfolgen kann“, betonen Stracke und Holetschek. Schneller umsetzbar wären nach Einschätzung der beiden Abgeordneten zwei Maßnahmen: Zum einen eine Optimierung der Leistungsfähigkeit des Kreuzes durch eine Entzerrung der Verkehrsströme bei den Auf- und Abfahrten. Hierzu gibt es von der Autobahndirektion Südbayern bereits konkrete Pläne. „Diese müssen jetzt umgesetzt werden“, fordern Stracke und Holetschek. Zum anderen eine beidseitige temporäre Freigabe der Seitenstreifen auf der A7. Die Erfahrungen mit einer solchen Maßnahme sind bayernweit gut. Das zeigt ein Blick auf die A8 oder A9. Vorteil dieses Projekts wäre zudem, dass der Bund auf der A7 bereits im Wesentlichen über die notwendigen Flächen verfügt. „Mit der vorliegenden Einstufung der A7 im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Projekt einer temporären Seitenstreifenfreigabe angegangen werden kann. Bisher ist dies nicht möglich“, erklären Stracke und Holetschek abschließend.