Ein wirksamer, rechtssicherer und umsetzbarer Rahmen zur Achtung der Menschenrechte in den internationalen Lieferketten
Zur heutigen Verständigung in der Koalition beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erklärt der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB:
„Made in Germany war nie ein Versprechen an den billigsten Preis, sondern an die beste Qualität. Zur Qualität gehört auch die Einhaltung von sozialen Standards und der Schutz der Umwelt. Deshalb haben wir uns als CSU – mit Bundesentwicklungsminister Gerd Müller an der Spitze - von Anfang an dafür eingesetzt, dass in internationalen Lieferketten die Menschenrechte und die ökologischen Standards wirksam eingehalten und geschützt werden. Wir stehen für einen fairen Handel in globalen Lieferketten.
Zugleich ist uns wichtig, dass das Gesetz für die Wirtschaft umsetzbar ist. Wir dürfen von den Unternehmen nicht Dinge verlangen, die sie tatsächlich und rechtlich nicht leisten können. Dies haben wir im parlamentarischen Verfahren mit einer Reihe von Änderungen sichergestellt und für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit geschaffen. Vor allem haben wir zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen eindeutig gesetzlich ausgeschlossen.
Ich bin mit dem gemeinsamen Ergebnis sehr zufrieden. Wir haben uns auf ein ausgewogenes Gesetz verständigt, das als Vorlage für die parallele Initiative auf europäischer Ebene dienen kann, um die sozialen Standards weltweit zu verbessern und auszubauen.“
„Made in Germany war nie ein Versprechen an den billigsten Preis, sondern an die beste Qualität. Zur Qualität gehört auch die Einhaltung von sozialen Standards und der Schutz der Umwelt. Deshalb haben wir uns als CSU – mit Bundesentwicklungsminister Gerd Müller an der Spitze - von Anfang an dafür eingesetzt, dass in internationalen Lieferketten die Menschenrechte und die ökologischen Standards wirksam eingehalten und geschützt werden. Wir stehen für einen fairen Handel in globalen Lieferketten.
Zugleich ist uns wichtig, dass das Gesetz für die Wirtschaft umsetzbar ist. Wir dürfen von den Unternehmen nicht Dinge verlangen, die sie tatsächlich und rechtlich nicht leisten können. Dies haben wir im parlamentarischen Verfahren mit einer Reihe von Änderungen sichergestellt und für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit geschaffen. Vor allem haben wir zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen eindeutig gesetzlich ausgeschlossen.
Ich bin mit dem gemeinsamen Ergebnis sehr zufrieden. Wir haben uns auf ein ausgewogenes Gesetz verständigt, das als Vorlage für die parallele Initiative auf europäischer Ebene dienen kann, um die sozialen Standards weltweit zu verbessern und auszubauen.“