Die Behauptungen Pohls sind reine Stimmungsmache
Kraftisried. Im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der B 12 wird in Kraftisried in besonderem Maße der Lärmschutz der Gemeinde diskutiert. Verwundert zeigt sich der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) über die Aussage des Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl (Freie Wähler), dass das Staatliche Bauamt für Kraftisried keinen Lärmschutz vorsehe. „Diese Aussage ist schlicht falsch“, erklärt Stracke.
„Das Staatliche Bauamt hat mit den konkreten Planungen zum vierstreifigen Ausbau der B 12 und dem damit einhergehenden Lärmschutz im Gemeindegebiet Kraftisried noch überhaupt nicht begonnen. Die Behauptung Pohls ist daher bloße Stimmungsmache und entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage“, betont Stracke. Zu Art und Umfang des erforderlichen Lärmschutzes könne seriös eine Aussage erst dann getroffen werden, wenn die einschlägigen lärmtechnischen Untersuchungen im Zuge der Planungen für den Ausbau der B 12 durchgeführt werden. Damit sei erst in ein paar Jahren zu rechnen.
Die Frage des Lärmschutzes habe aktuell in Kraftisried Bedeutung gewonnen, da die Gemeinde zeitnah ein Wohngebiet in näherem Umfeld der Bundesstraße ausweisen wolle. Aufgrund der kurzen räumlichen Distanz sei nach Einschätzung des Staatlichen Bauamtes davon auszugehen, dass das geplante Wohngebiet Lärmimmissionen ausgesetzt sein wird. „Die Gemeinde ist als Vorhabensträger der Bauleitplanung verpflichtet, die Regelungen zum Lärmschutz nach dem Baugesetzbuch zu beachten. Die so genannten gesunden Wohnverhältnisse in dem geplanten Baugebiet sind heute und in Zukunft sicherzustellen. Dass darauf das Landratsamt Ostallgäu Wert legt, ist mehr als verständlich“, so Stracke.
Anders als Pohl behauptet, ist die Einhaltung des notwendigen Lärmschutzes für das geplante Wohngebiet ausschließlich Aufgabe der Gemeinde selbst und nicht des Bundes. Dies hat das Staatliche Bauamt Kempten dem Bundestagsabgeordneten Stracke auf dessen Nachfrage bestätigt. Andernfalls würden Aufgaben der Gemeinde mit Steuergeldern des Bundes finanziert werden. Die Verantwortlichkeiten für den Ausbau der B 12 und - wie im vorliegenden Fall - einer gemeindlichen Bauleitplanung müssen nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes klar getrennt bleiben.