Corona-Kurzarbeitergeld im Schnellverfahren

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat beschließen heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Deshalb ziehen heute der Bundestag und der Bundesrat die gesetzlichen Vorkehrungen für einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld im Fall von Arbeitsausfällen durch den Coronavirus COVID19 zeitlich vor, um die Betriebe zügig zu entlasten und den Beschäftigten rasch den Bezug von Kurzarbeit zu ermöglichen. Unser Ziel ist: Kein Unternehmen in Deutschland soll durch die Corona-Krise in Insolvenz geraten, kein Arbeitnehmer soll seinen Arbeitsplatz verlieren.

Die rasante Ausbreitung des Coronavirus stellt nicht nur unser Gesundheitssystem vor immense Herausforderungen, er hinterlässt inzwischen auch tiefe Bremsspuren in der Wirtschaft. Auch wenn unser Arbeitsmarkt robust aufgestellt ist, sind wir entschlossen, die deutsche Wirtschaft frühzeitig vor dramatischen Verwerfungen zu bewahren. Der Koalitionsausschuss hat dazu letzten Sonntag beschlossen, den Zugang zum Kurzarbeitergeld insbesondere auch für Leiharbeitnehmer zu erleichtern und den Unternehmen die vollständige Erstattung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit zu ermöglichen. Der Bundestag und der Bundesrat setzen diese Änderungen heute im Schnellverfahren um, um einen Corona-Infarkt der deutschen Wirtschaft vermeiden.“