Chancen des Freihandels- und Investitionsabkommens mit den USA (TTIP)

Um Europa dauerhaft aus der Krise zu führen, brauchen wir stabiles Wachstum und Beschäftigung. Dies setzt eine glaubwürdige Fiskalpolitik sowie tiefgreifende Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) voraus. Daneben müssen wir für die richtigen Rahmenbedingungen sorgen und ein Klima schaffen, das unternehmensfreundlich und Investitionen zuträglich ist. Schuldenfinanzierte Lösungen auf Kosten der nachfolgenden Generationen sind dagegen der falsche Weg.

  • „Wachstum ohne Schulden" durch das größte Freihandelsabkommen der Geschichte
  • „TTIP ist kein neues Phänomen"
  • Verhandlungen mit Europas größtem Handels- und Investitionspartner USA

Mit dem transatlantischen Partnerschaftsabkommen sollen die beiden größten Wirtschaftsräume einander weiter angenähert und die größte Freihandelszone der Welt mit 800 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern geschaffen werden.

  • Abbau von Zöllen (Abbau sog. tarifärer Handelshemmnisse)
  • Koordinierung in Regulierungsfragen sowie Anerkennung von Normen und Standards (Abbau sog. nichttarifärer Handelshemmnisse)
  • Weitere Öffnung des Dienstleistungshandels
  • Wechselseitiger verbesserter Zugang zu öffentlichen Aufträgen

Wenn Europa seine Rolle als führende Wirtschaftsmacht in einer zunehmend globalisierten Welt erhalten und weiter ausbauen will, ist gerade auch angesichts der weiterhin stark zunehmenden Bedeutung von Schwellenländern, insbesondere im asiatischen Raum, ein enger Schulterschluss mit unseren wichtigsten Handelspartnern entscheidend.

  • Kosten senken und Bürokratie für Unternehmen abbauen
  • Arbeitsplätze sichern und neue Beschäftigungsfelder schaffen
  • Standards für das 21. Jahrhundert setzen
  • Gestaltungsanspruch der EU durch starke Partner in der Welt

Die EU und die USA sind füreinander wichtige Investitionsstandorte. Neben guten ökonomischen Voraussetzungen sind bei Investitionsentscheidungen gerade auch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend. Auf der anderen Seite haben Investitionsschutzverträge sowie Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) eine lange Tradition und haben sich international etabliert:

So wurde der erste Investitionsschutzvertrag in den 1950er Jahren zwischen Deutschland und Pakistan geschlossen und Deutschland verfügt zwischenzeitlich über mehr als 130 völkerrechtliche Vereinbarungen dieser Art. Regelungsgegenstände sind v.a. die Gewährleistung des Eigentumsschutzes und der Schutz vor Enteignung, der freie Transfer von Kapital und Erträgen oder das Recht, wie ein Inländer behandelt zu werden.

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