Bundestagesabgeordneter Stephan Stracke hat das dritte Hilfspaket für Griechenland abgelehnt

Sein Abstimmungsverhalten begründet Stracke wie folgt:

"Die Eurostaaten und der Internationale Währungsfonds (IWF) sind seit über fünf Jahren in höchstem Maße solidarisch mit Griechenland. 240 Milliarden Euro an Hilfsgeldern wurden in zwei Hilfsprogrammen gezahlt. Nun soll in einem dritten Hilfspaket Griechenland bis zu 86 Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Damit drehen sich die Spiralen der Hilfsgelder und der finanziellen Risiken für die deutschen Steuerzahler weiter.

In namentlicher Abstimmung habe ich heute gegen die zur Abstimmung gestellte Vereinbarung für eine Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands gestimmt. Die Voraussetzungen für ein drittes Hilfspaket nach Artikel 13 ESM-Vertrag sind nicht erfüllt:

Griechenland ist überschuldet. Es wird zumindest langfristig nicht in der Lage sein, die gewährten Kredite aus eigener Kraft zu bedienen. Das hat der IWF wiederholt klar gemacht. Nur wenn die Tragfähigkeit der Staatsschulden gegeben ist, darf ein ESM-Programm aufgelegt werden. Das ist nicht der Fall.

Damit bedeutet das dritte Hilfspaket im Grunde nichts anderes als ein – zumindest teilweises – Transferprogramm. Denn ein derart überschuldetes Land wie Griechenland kann weitere neu gewährte Kredite nicht zurückzahlen. Neue Hilfsgelder sind dann aber keine Kredite, sondern Transferleistungen, also Schenkungen. Dies widerspricht jedoch dem Grundgedanken der Eurozone, die weder Haftungs- noch Transferunion ist noch sein darf.

Nach den Analysen des IWF müsste sich Griechenland unter den Annahmen, die dem dritten Hilfspaket zugrunde liegen, volkswirtschaftlich vom Entwicklungsland hin zu einem europäischen Musterknaben entwickeln. Dies ist gänzlich unrealistisch. Griechenland müsste sich innerhalb des Euro-Währungsgebietes vom Land mit der niedrigsten zu einem Land mit einer der höchsten Produktivitätswachstumsraten und Erwerbsbeteiligungsquoten entwickeln. Die Arbeitslosigkeit müsste auf das Niveau Deutschlands fallen. Zudem müssten die Regierungen Griechenlands das so erzielte Wirtschaftswachstum über einen längeren Zeitraum nicht ausgeben, sondern sparen. Die Erfahrung lehrt, dass hier erhebliche Zweifel angebracht sind.

Zur Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit fordert der IWF erhebliche Schuldenerleichterungen. Die europäischen Verträge lassen einen expliziten Schuldenschnitt im Euro-Währungsgebiet nicht zu. Alternative Erleichterungen wie die Verlängerung der Laufzeiten und der tilgungsfreien Zeiten für die Darlehenssummen bei zugleich niedrigsten Zinsen kommen ökonomisch aber einem Schuldenschnitt gleich. Der Auslegungsspielraum der europäischen Verträge droht damit überdehnt zu werden. Ungeachtet davon bedeuten solche Schuldenerleichterungen Transferleistungen.

Die CSU hat mit Parteitagsbeschluss klar gemacht, dass der IWF in Finanzierung und Durchführung von Hilfsmaßnahmen eingebunden sein muss. Der IWF hat jedoch seine Beteiligung davon abhängig gemacht, dass Griechenland erhebliche Schuldenerleichterungen gewährt werden, da die Verschuldung untragbar geworden ist. Damit ist die Beteiligung des IWF am dritten Hilfspaket gegenwärtig offen.