Bundestag beschließt Kuren als Pflichtleistung der Krankenkassen

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz beschlossen. Damit werden Kuren zur Pflichtleistung der Krankenkassen. Dies gilt sowohl für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten als auch für stationäre Präventionsleistungen. Dazu erklärt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Stracke (CSU):

"Die Anerkennung von Kuren als Pflichtleistung ist ein langjähriges Anliegen der CSU. Dafür habe ich mich auch persönlich stark gemacht. Jetzt ist der Erfolg da! Damit stärken wir gezielt die Prävention im Gesundheitsbereich."

Stracke hatte als stellvertretender Fraktionsvorsitzender für den Bereich Gesundheit das Gesetzgebungsverfahren eng begleitet und mitgestaltet. Ursprünglich sollte das Gesetz schon am 7. Mai 2021 beschlossen werden. Der Abschluss hatte sich jedoch verzögert, da insbesondere das nun ebenfalls beschlossene Pflegepaket auf Drängen der Union Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens wurde.

"Heilbäder und Kurorte sind ein starker Faktor in der bayerischen Gesundheitswirtschaft, besonders im Allgäu. Mit der Pflichtleistung stärken wir unsere Kurbetriebe. Das ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein klares und deutliches Signal für unsere mittelständischen Betriebe", erklärt Stracke abschließend.