Bund schnürt Hilfspaket für den Sport in Höhe von 200 Millionen Euro – ESVK könnte davon profitieren

Kaufbeuren/Berlin. Gute Nachrichten für die durch die Pandemie gebeutelten Sportvereine der 1. und 2. Liga sowie der 3. Liga im Männerfußball hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Die Bundesregierung hat aus dem Programm für „Überbrückungshilfen“ ein eigenständiges Hilfspaket für den Sport entwickelt und im zweiten Nachtragshaushalt mit Mitteln in Höhe von 200 Millionen Euro ausgestattet. Dieses Maßnahmenpaket wurde speziell auf die besonderen Rahmenbedingungen des Profisports zugeschnitten. Im Wahlkreis ist es der Eishockeyverein Kaufbeuren (ESVK), dem diese Überbrückungshilfe nutzen könnte.

„Bislang profitieren die Sportvereine von den in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Hilfsprogrammen kaum“, teilt Stracke dazu mit. So sei die am 8. Juli 2020 in Kraft getretene Überbrückungshilfe des Bundesfinanzministeriums in Höhe von 24,6 Milliarden Euro nicht immer passgenau auf die Sportvereine anzuwenden. „Gerade weil es sich hier vielfach strukturell um hybride Organisationsformen mit engen Verbindungen zwischen gemeinnützigen Vereinen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben handelt, greifen die bis dato beschlossenen Hilfen nur unzureichend oder passen als branchenübergreifende Lösungen nicht zu den Besonderheiten des Wettkampf- und Spielbetriebes“, erklärt der Abgeordnete.

Dabei habe die Pandemie die Wettbewerbe im Sport seit Mitte März 2020 beinahe vollständig zum Erliegen gebracht. Nach dem Beschluss zum stufenweisen Einstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb sei es zwar zu Lockerungen im Breitensport gekommen, wie auch zur Erlaubnis von so genannten „Geisterspielen“ der 1. und 2. Fußball-Bundesliga. Davon profitieren jedoch die weiteren Sportvereine nicht, da sie eben nicht den Großteil ihrer Einnahmen aus Fernsehübertragungen erhalten, sondern vor allem aus dem zuschauerrelevanten Ticketverkauf.

„Es darf nicht sein, dass diese Vereine durch die Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notsituation geraten“, betont Stracke. Im schlimmsten Fall drohten den Vereinen Insolvenzen und in der Folge das Aussterben einer über Jahrzehnte gewachsenen Sport- und Vereinskultur in Deutschland. „Insbesondere in ländlichen Räumen würden mit dem Wegbrechen von Vereinen und Teams wichtige Identifikationspunkte fehlen und zu einem Attraktivitätsverlust führen“, so der Abgeordnete. „Daher musste gerade diesen Sportvereinen schnell und unbürokratisch mit Zuschüssen geholfen werden. Dass dies nun mit einem eigenen Maßnahmenpaket und der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 200 Millionen geschehen ist, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Im Wahlkreis Strackes ist es der ESVK, der von diesem Hilfspaket profitieren kann. Er spielt in der Deutschen Eishockeyliga 2. Mit ihm ist der Abgeordnete seit Ausbruch der Pandemie in stetem Austausch. Stracke hat die Vorstandschaft im Gespräch unverzüglich über die Möglichkeit dieser Überbrückungshilfe für Sportvereine informiert. „Für den ESVK hätte die Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Herbst zum Start in die neue Saison selbstverständlich oberste Priorität. Da der Verein seine Einnahmen aus Ticketverkäufen, Bewirtung bei Spielen und Sponsorengeldern generiert, ist die Möglichkeit öffentlicher Wettkämpfe unter Anwesenheit von Zuschauern die wichtigste Möglichkeit, Umsatz zu machen“, erklärt Stracke dazu. Sollte der reguläre Spielbetrieb komplett unmöglich werden oder pandemiebedingt nur mit einer reduzierten Zuschauerzahl stattfinden können, wäre die nun geschnürte Überbrückungshilfe als eine Art Rückfallebene dazu geeignet, Verluste abzufangen. „Das ist gerade mit Blick auf die herausragende Arbeit des ESVK im Profi- und Jugendbereich bedeutend. Allerdings muss der Bund dieses Hilfspaket auch über den Jahreswechsel hinaus fortführen, da die Saison nicht im Dezember endet“, fordert Stracke in diesem Zusammenhang.

Maßgebend bleibe, zeigt sich der Abgeordnete überzeugt, wie sich die Situation im September entwickelt, wenn die Ferienzeit vorüber ist. „Es ist dann an den Ländern zu entscheiden, welche weiteren Lockerungen sie zulassen und unter welchen Bedingungen der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Es ist nachvollziehbar, dass die Vereine hier zeitnah Planungssicherheit fordern. Allerdings muss das weitere Infektionsgeschehen nach dem Ende der Ferien zunächst aufmerksam beobachtet werden“, so Stracke abschließend.

Daten und Fakten:

  • Im Zuge des zweiten Nachtragshaushalts 2020 wurde ein eigenständiges Maßnahmenpaket mit Mitteln in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro ausgestattet.
  • Dieses Programm ist beim Bundesminister des Innern angegliedert.
  • Das Hilfspaket ist mit einer Laufzeit von April bis Dezember 2020 auf die Spezifika und besonderen Rahmenbedingungen des Leistungssports in (semi-) professionellen Vereinen ausgerichtet.
  • Es richtet sich an Sportvereine und Unternehmen im (semi-) professionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga (Männer und Frauen) und im Fußball auch der 3. Liga (Männer) im Bereich der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten (Basketball, Handball, Volleyball, Eishockey sowie weiterer Einzelsportarten) mit weniger als 249 Beschäftigten.
  • Ausgenommen sind wegen möglicher „Geisterspiele“ Sportvereine und Unternehmen der 1. und 2. Bundesliga im Männerfußball.
  • Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse an die betroffenen Organisationen richten sich an der Höhe der vorangegangenen Ticketeinnahmen im April bis Dezember 2019 aus.
  • Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ist auf höchstens 80 Prozent dieser Ticket-Einnahmen und maximal 800.000 Euro pro Verein bzw. Organisation für den gesamten Zeitraum begrenzt.