Bund-Länder-Beschluss zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Aufgrund der weiterhin hohen Infektions- und Todesfallzahlen haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns geeinigt. Die zentralen Parameter Mobilität und Kontakte müssen weiter reduziert werden, um Corona zu bremsen.
Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands und mit maximal einer weiteren Person, die nicht um Haushalt lebt, gestattet. Für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 soll der Bewegungsradius um den Wohnort auf 15 km eingeschränkt werden. Auch Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Dafür gibt es Distanzunterricht, Notbetreuung und mehr Kinderkrankentage.
Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Januar 2021. Über das weitere Vorgehen werden Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten.
Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands und mit maximal einer weiteren Person, die nicht um Haushalt lebt, gestattet. Für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 soll der Bewegungsradius um den Wohnort auf 15 km eingeschränkt werden. Auch Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Dafür gibt es Distanzunterricht, Notbetreuung und mehr Kinderkrankentage.
Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Januar 2021. Über das weitere Vorgehen werden Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten.