Bund erweitert Hilfspaket für den Sport in Höhe von 200 Millionen Euro – auch 3. Ligen umfasst. Stracke: „Wichtiges Signal der Wertschätzung für unsere Vereine in wirtschaftlich schwieriger Zeit“

Kaufbeuren/Berlin. Gute Nachrichten für die durch die Pandemie gebeutelten Sportvereine hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Die Bundesregierung hat bereits im Juli aus dem Programm für „Überbrückungshilfen“ ein eigenständiges Hilfspaket für den Sport entwickelt und mit Mitteln in Höhe von 200 Millionen Euro ausgestattet. Die Große Koalition hat nun im Haushaltsausschuss das Hilfspaket wesentlich erweitert. Neben Vereinen der 1. und 2. Liga können nun auch alle 3 Ligen im Bereich des (nicht-) olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssports die „Coronahilfen Profisport“ in Anspruch nehmen.

„Bislang hat der Haushaltsausschuss vorgesehen, dass nur die 3. Liga im Fußball von dem Hilfsprogramm profitieren soll. Angesichts der schwierigen Lage, in der sich viele Vereine befinden, hat sich die CSU im Bundestag erfolgreich dafür eingesetzt, die Antragsberechtigung auf alle 3. Ligen sowie auf den nicht-olympischen Bereich auszuweiten. Damit setzen wir auch ein starkes Signal der Wertschätzung an unsere Vereine in wirtschaftlich schwieriger Zeit“, erklärt Stracke.

Im Wahlkreis von Stracke können bislang der ESV Kaufbeuren und die Ringer des TSV Westendorf die Hilfen in Anspruch nehmen. Von der Erweiterung können nun zusätzlich im Eishockey der EV Füssen und der ECDC Memmingen, die beide in der Oberliga spielen, profitieren.

Die Bayerische Staatsregierung hat in dieser Woche den Weg frei gemacht für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs ab dem 19. September. Dann dürfen zwar wieder Zuschauer in die Stadien, allerdings in stark begrenzter Zahl und unter strengen Hygienevorschriften. Dies wird zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen, da die Vereine ihre Einnahmen aus Ticketverkäufen, Bewirtung bei Spielen und Sponsorengeldern speisen. „Der Beschluss des Haushaltsausschusses kommt genau zur richtigen Zeit. Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag, die finanziellen Verluste zumindest zum Teil auszugleichen und eine wirtschaftliche Schieflage der Vereine zu verhindern“, unterstreicht Stracke.

„Die Vereine und Sportmannschaften im Allgäu sind wichtige Identifikationspunkte. Davon habe ich mir in den letzten Wochen ein persönliches Bild vor Ort gemacht. In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Vereine einen verlässlichen Rahmen für ihren Spielbetrieb benötigen. Mit der Ausweitung des Hilfspakets kommt der Bund dieser Forderung in wirtschaftlicher Hinsicht nach. Dafür bin ich sehr dankbar.“

„Ich rate nun allen Vereinen zu prüfen, ob sie dieses Hilfspaket in Anspruch nehmen wollen“, so Stracke abschließend.

Alle Informationen zu den Coronahilfen Profisport finden sich unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahilfen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses werden die Antragsformalitäten in den kommenden Tagen noch entsprechend angepasst.

Daten und Fakten:

- Im Zuge des zweiten Nachtragshaushalts 2020 wurde ein eigenständiges Maßnahmenpaket mit Mitteln in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro ausgestattet.

- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer.

- Das Hilfspaket ist mit einer Laufzeit von April bis Dezember 2020 auf die Spezifika und besonderen Rahmenbedingungen des Leistungssports in (semi-) professionellen Vereinen ausgerichtet.

- Es richtet sich an Sportvereine und Unternehmen im (semi-) professionellen Wettbewerb der 1., 2. und 3. Liga im Bereich der (nicht-) olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten (Basketball, Handball, Volleyball, Eishockey sowie weiterer Einzelsportarten) mit weniger als 249 Beschäftigten.

- Ausgenommen sind wegen möglicher „Geisterspiele“ Sportvereine und Unternehmen der 1. und 2. Bundesliga im Männerfußball.

- Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse an die betroffenen Organisationen richten sich an der Höhe der vorangegangenen Ticketeinnahmen im April bis Dezember 2019 aus.

- Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ist auf höchstens 80 Prozent dieser Ticket-Einnahmen und maximal 800.000 Euro pro Verein bzw. Organisation für den gesamten Zeitraum begrenzt.

- Die Summe aus den „Coronahilfen Profisport“ und sonstiger im Jahr 2020 erhaltener Kleinbeihilfen (z.B. allgemeine Überbrückungshilfen, KfW-Schnellkredite, Soforthilfen des Bundes und/oder ggf. der Länder) darf den Gesamtbetrag von 800.000 EUR nicht übersteigen