Bürokratieaufwand so gering wie möglich halten

Das Bundeskabinett hat heute die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Eine wirksame Kontrolle des Mindestlohnes ist unabdingbar. Allerdings dürfen wir die Arbeitgeber nicht unter Generalverdacht stellen. Einen übermäßigen administrativen Aufwand für die Betriebe lehne ich ab. Die heute vom Kabinett beschlossene Verordnung, mit der die Bürokratrievorschriften beim gesetzlichen Mindestlohn gelockert werden, ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Mindestlohnkommission im Rahmen ihrer Evaluation des Mindestlohnes auch den Bürokratieaufwand für die Arbeitgeber in den Blick nimmt und weitere Vereinfachungen für die Betriebe bei der Umsetzung des Mindestlohnes folgen werden.“