Brief aus Berlin

In dieser Woche hat der Bundestag eines der größten sozialpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Mit dem Bundesteilhabegesetz modernisieren wir die Behindertenpolitik von Grund auf.

Wir wollen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern und Schritt für Schritt mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Bei Einkommen und Vermögen erhöhen wir die Freibeträge, so dass die Betroffenen Entscheidungsspielräume für ein selbstbestimmtes Leben gewinnen. Das Einkommen der Lebenspartner kann nicht mehr für die Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Wichtig ist uns auch, die Teilhabe am Arbeitsleben vielfältiger zu gestalten. Wir erhalten bewährte Strukturen in den Werkstätten, lassen aber zugleich alternative Leistungsträger mit einer größeren Angebotsvielfalt zu und eröffnen den Betroffenen so mehr Wahlfreiheit. Außerdem stärken wir Beratung, Prävention und Frühförderung.

Insgesamt stellt der Bund rund 750 Millionen Euro zur Verfügung, um den Alltag von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Unabhängig davon werden Kommunen wie versprochen ab 2018 um fünf Milliarden Euro jährlich entlastet. In den Beratungen im Bundestag haben wir das Arbeitsfördergeld und den Vermögensfreibetrag in der Grundsicherung verdoppelt. Wir sorgen dafür, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Mit einer umfassenden Erprobung in den Jahren 2017 bis 2021 stellen wir behutsam auf das neue System um. Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft!


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