Breitbandrichtlinie genehmigt - Wichtiges Programm kann starten

Die EU-Kommission hat die überarbeitete Breitbandrichtlinie genehmigt. Mit einem Finanzvolumen von 1,5 Milliarden Euro startet damit eines der größten bayerischen Förderprogramme.Damit wird der ländliche Raum digital erschlossen. Insbesondere für strukturschwache Gemeinden ist dies ein wichtiges Programm.

Daten

  • Seit Übernahme der Verantwortung für Breitbandausbau durch Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 528 neue Kommunen ins Verfahren eingestiegen
  • Derzeit befinden sich 793 Kommunen im Verfahren davon liegen rd. 90 % im ländlichen Raum.
  • Inzwischen rd. 39 % der Kommunen im Verfahren.
  • Gesamtsumme Breitbandförderung bisher 500 Mio. €, jetzt bis zu 1,5 Mrd. €.
  • Seit Start des Förderprogramms 2012 über 4.000 Beratungsgespräche geführt.
  • Startgeld Netz (Verwaltungspauschale 5.000 €) über 340 Kommunen abgerufen.
  • 52 Kommunen befinden sich bereits in der Bauphase.
  • Bei über 60 Kommunen steht Förderbescheid unmittelbar bevor.

Neue Breitbandförderrichtlinie

Förderhöchstsumme: Bisher maximal 500.000 €, jetzt maximal 1 Million €, alle bekommen nun bei entsprechender Planung mehr als 500.000 €.

Überblick über Fördersätze:

Fördersatz 90 %: 318 Kommunen
Fördersatz 80 %: 1.038 Kommunen
Fördersatz 70 %: 427 Kommunen
Fördersatz 60 %: 273 Kommunen

=> 1.356 (66 %) von insgesamt 2.056 bayerischen Kommunen erhalten Fördersatz von 80 % und mehr!

Verfahren wird einfacher und schneller, z. B.

  • wurde Verfahren der 19 Schritte vereinfacht – kompakt und klar in 9 Modulen strukturiert.
  • ist die Beschränkung auf Kumulationsgebiet und Gewerbegebiet entfallen. Die Förderung erfolgt jetzt unabhängig vom Gebietscharakter. Gemeinden sind in der Gebietsfestlegung künftig freier. Ziel ist ein flächendeckender Ausbau!
  • ist eine aufwändige Bedarfsermittlung künftig nicht mehr notwendig.
  • sind z. T. Dokumentationspflichten entfallen.

Weitere Strategie in der Beratung:

  • Breitbandmanager werden ins Heimatministerium nach Nürnberg eingeladen und über die neue Richtlinie informiert. Damit ist eine unmittelbare Beratung der Kommunen sichergestellt.
  • Informationsschreiben an alle bayerischen Bürgermeister und Mitteilung der Höhe der Förderung.
  • Neue Richtlinie mit Erläuterungen, überarbeitete Formblätter und Musterdokumente im Internet [www.schnelles-internet.bayern.de].
  • Hotline im Breitbandzentrum wird ausgeweitet auf 5 Tage die Woche von 8 bis 18 Uhr.