Breitbandausbau im Unterallgäu: Bund fördert Planungskosten für schnelles Internet in vier Gemeinden

Rund 67 Prozent aller Haushalte im Bundeswahlkreis Ostallgäu stand 2014 ein schneller Internetanschluss von 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung. 2010 waren dies nur 0,1 Prozent der Haushalte. „Das ist eine unglaublich dynamische Entwicklung. Unsere Kommunen haben gemeinsam mit dem Freistaat Bayern in den letzten Jahren sehr viel getan, um den Breitbandausbau zu verbessern. Dennoch bleiben einige Lücken im Allgäu, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Hier kommt das neue und milliardenschwere Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau ins Spiel. Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden auf dem Weg zum schnellen Internet – auch im Landkreis Unterallgäu. Gleich vier Unterallgäuer Gemeinden erhalten Fördermittel zur Planung des Breitbandausbaus. Die Marktgemeinde Tussenhausen wird mit 50.000 Euro gefördert, Markt Dirlewang sowie die Gemeinden Unteregg und Apfeltrach erhalten jeweils antragsgemäß rund 25.000 Euro“, sagte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) anlässlich der heutigen Übergabe der Förderbescheide in Berlin.

Stracke hatte auf Bitten des 1. Bürgermeisters der Marktgemeinde Tussenhausen, Johannes Ruf, persönlich beim Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt für das innovative Pilotprojekt „Glas und Gas“ der Marktgemeinde Tussenhausen geworben. Die Pläne der Gemeinde sehen vor, dass im Rahmen der Erweiterung des Erdgasnetzes jeder Hausbesitzer auch einen Glasfaseranschluss und damit Zugang zum Breitbandnetz erhalten soll. Strackes Bemühungen hatten Erfolg. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt übergab heute in Berlin zusammen mit Stracke den Förderbescheid an den Tussenhausener Bürgermeister Ruf.

„Das Tussenhausener Ausbauprojekt und auch die Projektideen in Dirlewang, Unteregg und Apfeltrach belegen, mit welcher Entschlossenheit und Kreativität der Aufbau eines schnellen und flächendeckenden Breitbandnetzes im Allgäu angegangen wird“, gratulierte Stracke herzlich. Mit den Fördermitteln können die Gemeinde nun die Vorbereitungen für den Breitbandausbau weiter vorantreiben und eine weitere Bundesförderung zur Umsetzung ihrer Projekte beantragen. „Das ist ein toller erster Schritt und eine wichtige Unterstützung für die Gemeinden“, betonte Stracke abschließend.

Hintergrund:

Durch das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sollen unterversorgte Gebiete bis 2018 einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit pro Sekunde erhalten. Für das Programm stehen insgesamt 2,7 Milliarden Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Dabei beträgt der Fördersatz im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Bundesprogramm ist mit Förderprogrammen des Freistaat Bayern grundsätzlich kombinierbar. Dadurch kann der Eigenanteil der Kommunen bis auf 10 Prozent gesenkt werden.

Gemeinden und Landkreise können in einem ersten Schritt eine Förderung von bis zu 50.000 € zur Finanzierung von Beratungsleistungen beantragen. In einem zweiten Schritt können pro Projekt bis zu 15 Millionen Euro zur Umsetzung des Breitbandausbaus beantragt werden.

Der erste Förderaufruf für die Ausbauprojekte läuft bis zum 31. Januar 2016. In dieser Zeit können Anträge gestellt werden. Anschließend werden die Anträge anhand transparenter Kriterien (Scoring) bewertet. Dieses Punktesystem bildet die Grundlage für eine Förderentscheidung. Unter www.breitbandausschreibungen.de stehen weitere Informationen zum Bundesförderprogramm zur Verfügung.