BESCHLUSS der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Februar 2021

Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Mittel gegen die Pandemie. Deshalb haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die geltenden Kontaktbeschränkungen bis zum 7. März zu verlängern. Über eine schrittweise Öffnung von Schulen und Kitas entscheiden die Länder. Ab 1. März können die Friseure öffnen, ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern ebenso der Einzelhandel sowie Museen und Galerien.