Bayerisches Familiengeld für alle
Zur Anweisung der Bundesagentur für Arbeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wonach das Bayerische Familiengeld auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anzurechnen ist, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
„Ich kann nur den Kopf schütteln über die aktuelle Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Freistaat Bayern will Familien mit kleinen Kindern finanziell unterstützen. Gerade einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern sollen profitieren. Und das Ministerium von Herrn Heil verschanzt sich hinter bundesgesetzlichen Regelungen und hat nichts Besseres zu tun, als die Bundesagentur für Arbeit anzuweisen, das Familiengeld auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anzurechnen. Eine Rechtsfrage soll auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden. Das zeigt: Die SPD hat kein Herz für Familien. Wenn die geltende Rechtslage unklar ist, erwarte ich von Herrn Heil, dass er das Recht ändert. Das Geld muss dort ankommen, wo es hingehört: Bei den Familien, nicht im Bundeshaushalt über eingesparte Grundsicherungsleistungen.“