B12-Ausbau: Einheitlichen Lärmschutz sicherstellen

Kaufbeuren/Ostallgäu. Die Bayerische Landtagsabgeordnete Angelika Schorer und ihr Kollege aus dem Deutschen Bundestag Stephan Stracke (beide CSU) setzen sich beim vierspurigen Ausbau der B12 für einen bestmöglichen Lärmschutz ein. Aktuell sehen die beiden Abgeordneten Handlungsbedarf beim Lärmschutz zwischen Buchloe und Untergermaringen. Dies machten sie in einem Gespräch mit der Bayerischen Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr Kerstin Schreyer MdL und in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer MdB deutlich.

Derzeit läuft bei der Regierung von Schwaben das Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der B12 zwischen Untergermaringen und der A96-Auffahrt bei Buchloe. Die Berechnungen zum Schallschutz erfolgen für diesen Abschnitt nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung und der aktuell noch geltenden Lärmschutzrichtlinie RLS-90. Diese Verordnung soll im Herbst dieses Jahres mit der Lärmschutzrichtlinie RLS-19 verschärft werden. Das parlamentarische Verfahren dazu läuft bereits im Deutschen Bundestag. Dass die Berechnungen für den Schallschutz am Bauabschnitt der B12 zwischen Buchloe und Untergermaringen aber noch nach der alten Richtlinie RLS-19 erfolgen soll, sorgt aktuell für Diskussionsstoff bei den Anwohnern. Sie fürchten beim Lärmschutz deutlich schlechter wegzukommen als die Anwohner an den künftigen Planungsabschnitten. Fürsprecher für ihre Sorgen finden die Anwohner in den beiden Abgeordneten Schorer und Stracke. Diese haben das Anliegen nun gemeinsam nach München und Berlin getragen.

"Die B12 ist die wichtigste Verkehrsader im Ostallgäu. Der vierstreifige Ausbau ist das zentrale Verkehrsprojekt für unsere Region", sind sich Schorer und Stracke einig. "Beim Ausbau der B12 müssen wir darauf achten, dass der Lärmschutz bestmöglich ist. Denn Lärmschutz ist immer auch Gesundheitsschutz. Dabei ist es uns gelungen, dass bei den Planungen für den Lärmschutz die Spielräume bis an die Grenzen ausgeschöpft wurden. Davon profitieren besonders die beiden Ortschaften Lindenberg und Jengen“, betonen die beiden Abgeordneten. „Das Staatliche Bauamt Kempten hat für diese beiden Ortschaften in den Planfeststellungsunterlagen in großem Umfang Lärmschutzwälle eingeplant. Diese stellen angesichts der aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen den bestmöglichen Lärmschutz dar“, so Schorer und Stracke.

Mit Inkrafttreten der neuen Lärmschutzrichtlinie RLS-19 werde der Lärmschutz verschärft. Der Vergleich zwischen den beiden Richtlinien zeige, dass bei Bundesautobahnen die Immissionswerte um durchschnittlich rund 2 dB(A) höher liegen werden als bislang, bei Bundesstraßen voraussichtlich etwa 1 dB(A). Allerdings sieht der Regelungsentwurf eine klare Stichtagsregelung vor. Danach sind die neuen, verschärften Berechnungsvorschriften nur bei den Verfahren anzuwenden, bei denen der Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Inkrafttreten der Verordnung gestellt worden ist. Damit soll verhindert werden, dass bei laufenden Verfahren nachträglich eine aufwendige Umstellung auf die neue Rechtslage erfolgen muss. Die Stichtagsregelung soll so der Verfahrensbeschleunigung dienen.

„Die vorgesehene Stichtagsregelung bedeutet für den Bauabschnitt der B12 zwischen Buchloe und Untergermaringen, dass dort noch die alte Richtlinie RLS-19 zur Anwendung kommt, da für diesen Bereich bereits das Planfeststellungsverfahren beantragt wurde“, verdeutlichen die beiden Abgeordneten. „Dies könnte für die Anwohner an diesem Planungsabschnitt zu einer deutlichen Benachteiligung in Sachen Lärmschutz führen“, befürchten Schorer und Stracke. „Uns ist es wichtig, dass es auf der B12 zu keinem Lärmschutzgefälle kommt zwischen dem aktuell im Planfeststellungsverfahren befindlichen Planungsabschnitt und den nachfolgenden Abschnitten“, machen die beiden Abgeordneten deutlich.

Vor diesem Hintergrund hatte Schorer kürzlich ein Gespräch mit der Bayerischen Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr Kerstin Schreyer MdL organisiert. Im Gespräch mit ihr legten Schorer und Stracke das Problem dar und baten um politische Unterstützung. "Meine Heimatgemeinde Jengen ist von dem B12-Ausbau ebenso betroffen", erklärte Schorer. Beide Abgeordnete stehen mit den Bürgern und allen betreffenden Gemeinden zu diesem Thema in regem Austausch. "Wir kennen die Bedenken und können sie sehr gut nachvollziehen", betonten sie. "Die B12 ist eine Gesamtmaßnahme. Daher ist es unverständlich, dass hinsichtlich des Schallschutzes Unterschiede gemacht werden", so Schorer und Stracke. Wie die Ministerin ausführte, sei der Bund bedauerlicherweise sehr restriktiv, was die Anwendung der neuen Lärmschutzrichtlinie vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung anbelange. Die Ministerin bestätigte den Abgeordneten, dass angesichts dessen das Staatliche Bauamt Kempten seinen rechtlichen Spielraum bei der Planung bereits maximal ausgeschöpft habe. So wurde bei der Dimensionierung der Schallschutzmaßnahmen die für die Anwohner günstigsten Rahmenbedingungen angenommen, die nach dem derzeit geltenden Recht und den derzeit geltenden Richtlinien möglich sind.

Die Gesprächspartner waren sich einig, dass es beim Lärmschutz keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben dürfe. Dafür werde man sich gemeinsam einsetzen. In einem ersten Schritt wurde vereinbart, konkret zu bestimmen, wie groß die Unterschiede beim Lärmschutz im derzeitigen Planungsabschnitt bei Anwendung der neuen Richtlinie RLS-19 im Vergleich zur aktuellen tatsächlich sind. Ergebnisse dazu sollen im September vorliegen.

Ungeachtet dessen haben sich Stracke und Schorer bereits an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt, um auf Bundesseite das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer einheitlichen Lösung für die B12 zu schärfen.