Auf den Sozialstaat in Deutschland ist Verlass

Der Deutsche Bundestag hat heute mehrere Gesetzespakete zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Dazu erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Unser Land steht vor einer historischen Bewährungsprobe, der größten seit dem 2. Weltkrieg. Das Coronavirus ist der Stresstest für unsere Gesundheitsversorgung, unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Einen ersten Schritt haben wir vor knapp zwei Wochen mit dem Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen und den darin enthaltenen deutlich erweiterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld getan. Heute haben wir ein weiteres, in dem Umfang so noch nicht dagewesenes Maßnahmenpaket in einem einzigartigen parlamentarischen Kraftakt auf den Weg gebracht, um die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzumildern und uns besser durch diese schwierige Zeit zu führen. Das beweist: Die Menschen können sich auf unseren Sozialstaat verlassen.

Mit dem Sozialschutz-Paket helfen wir denen, die von der Krise wirtschaftlich und sozial besonders betroffen sind. Gerade Familien mit geringen Einkommen, Selbständige und Kleinunternehmer trifft es besonders hart. Wir erleichtern für sie vorübergehend den Zugang in die Grundsicherungssysteme. Wir schützen berufstätige Eltern vor unzumutbaren Lohneinbußen, die wegen der Schließung der Kita ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, aber nicht dort arbeiten können. Wir erleichtern den Zugang zum Kinderzuschlag. Mit finanziellen Hilfen an soziale Dienstleister und Einrichtungen spannen wir ein Schutzschild für unsere soziale Infrastruktur und sorgen dafür, dass sie bei der Bewältigung der Krise mithelfen können. Mit Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften und finanziellen Anreizen ermöglichen wir es Beschäftigen in Kurzarbeit, Frührentnern und Saisonarbeitskräften, vor allem in der Landwirtschaft, während der Krise verstärkt mit anzupacken.

Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz stärken wir unsere Krankenhäuser, denn auf sie kommt die größte Herausforderung in der Corona-Pandemie zu. Mit allen Mitteln müssen wir tragische Szenarien vermeiden, wie sie teilweise bei unseren europäischen Partnern sehen. Insgesamt stellen wir deshalb 10,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Für jedes Bett, dass für eine Corona-Viruserkrankung freigehalten wird, erhalten die Krankenhäuser bis Ende September 2020 eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett wird ein Bonus in Höhe von 50.000 Euro bezahlt. Um insbesondere Schutzausrüstungen finanzieren zu können, erhalten Krankenhäuser befristet einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro. Ferner wird der sogenannte vorläufige Pflegeentgeltwert auf 185 Euro erhöht. Das soll die Liquidität der Kliniken verbessern. Wir kümmern uns auch um die Reha-Kliniken. Sie erhalten für freigehaltene Betten befristet einen finanziellen Ausgleich in Höhe 60 Prozent der üblichen Vergütung. Auch Honorareinbußen von niedergelassenen Ärzte sollen ausgeglichen werden. Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und finanziell unterstützt, indem sie durch die Pandemie bedingte Mehrausgaben oder Mindereinnahmen erstattet bekommen.

Durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann das Bundesministerium für Gesundheit künftig Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung treffen um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das betrifft etwa den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, wenn im Bahn- und Busverkehr Meldepflichten eingeführt werden, sowie Melde- und Untersuchungspflichten. Außerdem um Vorkehrungen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik.“