Arbeitsmarktchancen für Langzeitarbeitslose
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung und den Regierungsentwurf zum 9. SGB II-Änderungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:
„Die beiden im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe enthalten wichtige Maßnahmen für den Abbau und die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit. In Zukunft soll es gering qualifizierten, langzeitarbeitslosen oder älteren Personen leichter möglich sein, eine abschlussbezogene Weiterbildung zu machen. Sie erhalten dadurch neue und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder zum beruflichen Aufstieg. Das Engagement des Einzelnen soll sich auszahlen.
Gleichzeitig werden im Entwurf des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wesentliche Punkte des Konzeptes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit umgesetzt. Besonders wichtig ist hierbei die langfristige Förderung schwer vermittelbarer Jugendlicher. Sie sollen in Bildung, Ausbildung oder Arbeit geholt und gezielt gefördert werden. Die Eingliederungsvereinbarung soll noch stärker auf die Potentiale der Langzeitarbeitslosen, ihre Stärken und Begabungen, ausgerichtet werden. Zudem konnten wir erreichen, dass die Zahl der Integrationsbetriebe erhöht wird. Die Integrationsbetriebe sollen nun auch weiteren Gruppen von langzeitarbeitslosen Menschen offen stehen und ihnen langfristig eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bieten.
Die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit und die Rückführung Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt ist der CSU-Landesgruppe ein großes Anliegen. Wir konnten bei diesem Gesetzentwurf deutlich unsere Handschrift hinterlassen und Langzeitarbeitslosen neue Chancen und Perspektiven eröffnen.“