"Ungeborenes Leben kann nur gemeinsam mit der Mutter geschützt werden, nie gegen sie"
Memmingen/Berlin
- Die Allgäuer Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke und Mechthilde Wittmann
(beide CSU) diskutierten in Memmingen mit Vertretern der Donum Vitae
Beratungsstellen Memmingen, Kaufbeuren und Neu-Ulm. Im Mittelpunkt stand die aktuelle
Debatte über die Abschaffung des Paragrafen 219a, dem Werbeverbot für
Schwangerschaftsabbrüche. Der Bundestag hat im Juni mit den Stimmen der
Ampelkoalition beschlossen, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus
dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Die Abschaffung des Paragrafen 219a betrachte man bei Donum Vitae mit großer Sorge, teilten Stephanie Weißfloch, Leiterin der Beratungsstelle in Memmingen, zusammen mit Dr. Ingrid Fickler, Ulrike von Castell sowie Waltraud Nitsche aus der Beratungsstelle Neu-Ulm und Mirjam Schäffler, Leiterin der Beratungsstelle in Kaufbeuren, mit: "Zusammen mit dem Paragrafen 218a, der eine Beratungslösung ist, wird ein Schwangerschaftsabbruch nur dann straffrei gestellt, wenn die Frau zuvor eine Beratung erhalten hat, die sowohl zielgerichtet auf den Erhalt des ungeborenen Lebens hin, aber ergebnisoffen im Sinne der persönlichen Entscheidung der Betroffenen ist." Gemeinsam mit den beiden Bundestagsabgeordneten waren sich die Vertreterinnen von Donum Vitae einig, dass die Streichung des Paragrafen 219a das gesamte Schutzkonzept in Frage stelle. Der Lebensschutz Ungeborener und das Selbstbestimmungsrecht der Frau dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Aus Sicht der Union muss Paragraf 219a bestehen bleiben. Bei einem Schwangerschaftsabbruch gehe es nicht um eine beliebige medizinische Dienstleistung, so die CSU-Bundespolitiker. Deshalb verbietet Paragraf 219a Ärztinnen und Ärzten öffentlich dafür zu werben, dass Abtreibungen zu ihren Leistungen zählen. Bei einer Streichung ist mit offener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu rechnen. "Dies wäre ein Dammbruch", so Stracke und Wittmann. "Entgegen der Behauptung der Regierungskoalition gibt es durch den Paragrafen 219a auch kein Informationsdefizit. Schon jetzt können Ärztinnen und Ärzte darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Und mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung zählen die Donum Vitae Beratungsstellen in Bayern zu besonders qualifizierten Beratungseinrichtungen. Wer betroffenen Frauen wirklich helfen möchte, muss die unabhängigen Beratungsstellen stärken", so Stracke und Wittmann.
Die Gesprächspartner stimmten darin überein, dass die Abschaffung des Paragrafen 219a ein Einfallstor für die vollständige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sein könnte. "Denn im Koalitionsvertrag der Ampel soll eine Kommission eingesetzt werden, die auch eine gänzliche Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch prüfen soll. Das ungeborene Kind hat nur die Vorgaben zum Verfahren und zur Beratung über eine mögliche Abtreibung zu seinem Schutz. Diese Vorgaben darf der Staat nicht schleifen", betonten Stracke und Wittmann.
Die Abschaffung des Paragrafen 219a betrachte man bei Donum Vitae mit großer Sorge, teilten Stephanie Weißfloch, Leiterin der Beratungsstelle in Memmingen, zusammen mit Dr. Ingrid Fickler, Ulrike von Castell sowie Waltraud Nitsche aus der Beratungsstelle Neu-Ulm und Mirjam Schäffler, Leiterin der Beratungsstelle in Kaufbeuren, mit: "Zusammen mit dem Paragrafen 218a, der eine Beratungslösung ist, wird ein Schwangerschaftsabbruch nur dann straffrei gestellt, wenn die Frau zuvor eine Beratung erhalten hat, die sowohl zielgerichtet auf den Erhalt des ungeborenen Lebens hin, aber ergebnisoffen im Sinne der persönlichen Entscheidung der Betroffenen ist." Gemeinsam mit den beiden Bundestagsabgeordneten waren sich die Vertreterinnen von Donum Vitae einig, dass die Streichung des Paragrafen 219a das gesamte Schutzkonzept in Frage stelle. Der Lebensschutz Ungeborener und das Selbstbestimmungsrecht der Frau dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Aus Sicht der Union muss Paragraf 219a bestehen bleiben. Bei einem Schwangerschaftsabbruch gehe es nicht um eine beliebige medizinische Dienstleistung, so die CSU-Bundespolitiker. Deshalb verbietet Paragraf 219a Ärztinnen und Ärzten öffentlich dafür zu werben, dass Abtreibungen zu ihren Leistungen zählen. Bei einer Streichung ist mit offener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu rechnen. "Dies wäre ein Dammbruch", so Stracke und Wittmann. "Entgegen der Behauptung der Regierungskoalition gibt es durch den Paragrafen 219a auch kein Informationsdefizit. Schon jetzt können Ärztinnen und Ärzte darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Und mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung zählen die Donum Vitae Beratungsstellen in Bayern zu besonders qualifizierten Beratungseinrichtungen. Wer betroffenen Frauen wirklich helfen möchte, muss die unabhängigen Beratungsstellen stärken", so Stracke und Wittmann.
Die Gesprächspartner stimmten darin überein, dass die Abschaffung des Paragrafen 219a ein Einfallstor für die vollständige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sein könnte. "Denn im Koalitionsvertrag der Ampel soll eine Kommission eingesetzt werden, die auch eine gänzliche Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch prüfen soll. Das ungeborene Kind hat nur die Vorgaben zum Verfahren und zur Beratung über eine mögliche Abtreibung zu seinem Schutz. Diese Vorgaben darf der Staat nicht schleifen", betonten Stracke und Wittmann.