Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten EU-Entsenderichtlinie beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:
„Die freie Mobilität von Unternehmen und Arbeitskräften ist fester Bestandteil des EU-Binnenmarktes. Zugleich steht Europa für Schutz der Arbeitnehmer vor Lohndumping und der ehrlichen Unternehmer vor unfairem Wettbewerb. Für uns gilt das Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. In diesem Sinn haben sich unsere Kollegen im europäischen Parlament vor zwei Jahren mit Nachdruck für eine Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie eingesetzt. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf setzen wir die revidierte EU-Entsenderichtlinie in nationales Recht um.
Bislang müssen entsandten Arbeitnehmern im Bereich der Entlohnung nur Mindestentgelte gezahlt werden, einschließlich der Überstundenzuschläge. Künftig gilt diese Verpflichtung für sämtliche Bestandteile der Entlohnung, also insbesondere auch für Schmutz- und Gefahrenzulagen und Sachleistungen des Arbeitgebers. Allerdings ist Voraussetzung, dass die Entlohnungsbestandteile Gegenstand eines bundesweit allgemeinverbindlichen Tarifvertrages sind. Eine Erstreckung auf regionale Tarifverträge war weder im Vorfeld des Kabinettbeschlusses noch im Deutschen Bundesrat mehrheitsfähig. Auch die Sachverständigenanhörung hat in dieser Frage kein einheitliches Bild ergeben. Denkbare Kompromissvorschläge haben wir am Ende abgelehnt, weil sie die bisherige Struktur unseres Tarifsystems verändern würden. Zudem gibt es keinerlei Transparenz über die aktuell geltenden regionalen Tarifverträge in Deutschland. Diese Kritik des Sachverständigen Professor Franzen in der Anhörung am 15. Juni 2020 muss sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorhalten lassen. Einen Blindflug ohne vorherige Einbeziehung der Tarifvertragsparteien ist mit uns nicht zu machen. Das bedeutet: In dieser Frage beschließen wir die Gesetzesvorlage so, wie sie Bundesminister Hubertus Heil dem Bundeskabinett vorgelegt hat. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Daneben verstetigen wir das in den vergangenen Jahren bewährte Beratungs- und Informationsangebot „Faire Mobilität“, um weiterhin eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten. Zugleich stocken wir die notwendigen Finanzmittel auf. Außerdem stärken wir die überregionale Interessenvertretung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen und geben der Werkstatträte Deutschland e.V. eine langfristige finanzielle Perspektive, im Interesse der Mitbestimmung und der Beschäftigten.“
„Die freie Mobilität von Unternehmen und Arbeitskräften ist fester Bestandteil des EU-Binnenmarktes. Zugleich steht Europa für Schutz der Arbeitnehmer vor Lohndumping und der ehrlichen Unternehmer vor unfairem Wettbewerb. Für uns gilt das Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. In diesem Sinn haben sich unsere Kollegen im europäischen Parlament vor zwei Jahren mit Nachdruck für eine Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie eingesetzt. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf setzen wir die revidierte EU-Entsenderichtlinie in nationales Recht um.
Bislang müssen entsandten Arbeitnehmern im Bereich der Entlohnung nur Mindestentgelte gezahlt werden, einschließlich der Überstundenzuschläge. Künftig gilt diese Verpflichtung für sämtliche Bestandteile der Entlohnung, also insbesondere auch für Schmutz- und Gefahrenzulagen und Sachleistungen des Arbeitgebers. Allerdings ist Voraussetzung, dass die Entlohnungsbestandteile Gegenstand eines bundesweit allgemeinverbindlichen Tarifvertrages sind. Eine Erstreckung auf regionale Tarifverträge war weder im Vorfeld des Kabinettbeschlusses noch im Deutschen Bundesrat mehrheitsfähig. Auch die Sachverständigenanhörung hat in dieser Frage kein einheitliches Bild ergeben. Denkbare Kompromissvorschläge haben wir am Ende abgelehnt, weil sie die bisherige Struktur unseres Tarifsystems verändern würden. Zudem gibt es keinerlei Transparenz über die aktuell geltenden regionalen Tarifverträge in Deutschland. Diese Kritik des Sachverständigen Professor Franzen in der Anhörung am 15. Juni 2020 muss sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorhalten lassen. Einen Blindflug ohne vorherige Einbeziehung der Tarifvertragsparteien ist mit uns nicht zu machen. Das bedeutet: In dieser Frage beschließen wir die Gesetzesvorlage so, wie sie Bundesminister Hubertus Heil dem Bundeskabinett vorgelegt hat. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Daneben verstetigen wir das in den vergangenen Jahren bewährte Beratungs- und Informationsangebot „Faire Mobilität“, um weiterhin eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten. Zugleich stocken wir die notwendigen Finanzmittel auf. Außerdem stärken wir die überregionale Interessenvertretung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen und geben der Werkstatträte Deutschland e.V. eine langfristige finanzielle Perspektive, im Interesse der Mitbestimmung und der Beschäftigten.“