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Fördern und Fordern ist verfassungsfest

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen im SGB II erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Es bleibt dabei: Zentraler Grundsatz der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das Fördern und Fordern. Wer steuerfinanzierte Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II bezieht, muss auch Gegenleistungen erbringen. Dieses zentrale Prinzip hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil bestätigt. Ich begrüße die Entscheidung durch das höchste deutsche Gericht. Der Grundsatz des Förderns und Forderns ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber der Gemeinschaft und der Steuerzahler. Solidarität und Eigenverantwortung sind zwei Seiten einer Medaille.Um die Pflichten der Leistungsbezieher durchsetzen zu können, brauchen wir einen effektiven Sanktionsmechanismus. An dieser Stelle sieht das Bundesverfassungsgericht Korrekturbedarf. Die geltenden Sanktionsregelungen seien teilweise verfassungswidrig, vor allem Leistungskürzungen von 60 Prozent und der vollständige Wegfall von Arbeitslosengeld II. Jetzt gilt es, die Urteilsgründe genau zu prüfen, insbesondere auf die verfassungsrechtlichen Spielräume für gestufte Sanktionen in geringerer Höhe oder längerer Dauer bei wiederholten Pflichtverletzungen, und dann das Gesetz zügig nachzubessern. Unsere Haltung ist klar: Eine komplette Verwässerung der Sanktionen wird es mit uns nicht geben. Die Sanktionen müssen weiter robust sein.“