Nachdem bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 3. März der Härtefallfonds beschlossen wurde, können nun auch die Betriebe Hilfen erhalten, die bisher durchs Raster fielen.

Durchbruch! Bund und Länder entscheiden für einen Härtefallfonds

Allgäu/Berlin – Der Härtefallfonds für Unternehmen, die bei den bisherigen Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes durch das Raster fielen, kommt. Wie der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mitteilt, wurde dies bei der jüngsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 3. März beschlossen. Stracke hatte sich zuletzt vehement für eine solche Härtefallregelung eingesetzt.

„Ich bin sehr froh, dass nun auch den Unternehmen geholfen wird, die aufgrund verschiedenster Umstände unverschuldet durch das Raster der staatlichen Hilfen gerutscht sind. Mit dem hälftig von Bund und Ländern finanzierten Härtefallfonds können wir nun genau diese Betriebe unterstützen“, so Stracke, der auch arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CSU in Berlin ist.

„Prominentestes Beispiel für ein Unternehmen, das in die Zukunft investiert hat und deshalb keine Hilfen des Bundes bekommen hat, ist das Land- und Wellnesshotel Panorama in Rückholz“, erinnert der Abgeordnete an den Fall, der Anfang des Jahres auch durch die Presse ging. Die Geschäftsführer Florian und Magnus Wanner hatten im Herbst 2019 begonnen, für rund 10 Millionen Euro ihr Hotel zu modernisieren und zu erweitern. Dann kam die Pandemie und mit ihr die Schließung der Hotellerie und Gastronomie. Die vom Bund zugesagten Hilfen für November und Dezember erhielten die beiden Hoteliers nicht, da sie in den für die Höhe der Hilfen maßgeblichen Vergleichsmonaten November und Dezember 2019 aufgrund der sanierungsbedingten Schließung keinen Umsatz erzielten. Auch auf den Fixkostenersatz der Überbrückungshilfe III für diese Monate konnten sie aus dem gleichen Grund nicht zählen.

„Die Situation der Wanners zeigt, wie wichtig eine Härtefallregelung ist. Es kann nicht sein, dass derjenige, der in die Zukunft investiert, durch die besonderen Gestaltungen der staatlichen Hilfevoraussetzungen gegenüber demjenigen im Nachteil ist, der nicht investiert. Der Tüchtige darf in der Pandemie nun nicht der Dumme sein", macht der Abgeordnete deutlich. Stracke hatte sich in dieser Sache auch persönlich an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt und sich für eine Härtefallregelung stark gemacht.

„Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat sich klar für die Einrichtung eines Härtefallfonds ausgesprochen. Allerdings wehrten sich die Länder bei der Co-Finanzierung. So hatte sich auch der Freistaat Bayern gegen eine Mitfinanzierung ausgesprochen. Nun erfolgte auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch der Durchbruch", erklärt Stracke. "Nun gilt es, keine weitere Zeit zu verlieren. Die praktische Umsetzung durch die Länder muss schnellstmöglich erfolgen, damit den betroffenen Betrieben nun endlich geholfen werden kann. Sie sind, wie das Beispiel in Rückholz zeigt, dringend darauf angewiesen, um unbeschadet aus der Pandemie zu kommen und nach dem Lockdown neu durchstarten zu können“, so Stracke abschließend.