Assistenz im Krankenhaus sichergestellt, Kostenträgerschaft geklärt

Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages das Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Dazu erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Wer im Krankenhaus Unterstützung braucht, erhält sie auch. Gerade für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen kommt es zur Sicherstellung der Durchführung einer Krankenhausbehandlung bzw. aus medizinischen notwendigen Gründen darauf an, von Personen begleitet zu werden, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Lange wurde darüber gestritten, wer die Kosten für den Verdienstausfall bzw. die Personalkosten für die Begleitpersonen zu tragen hat. Wir lösen jetzt diese ungeklärte Kostenträgerschaft und stellen sicher, dass notwendige Krankenhausbehandlungen auch vorgenommen werden. Das ist ein großer Fortschritt für die betroffenen Menschen mit Behinderungen. Zugleich kommen wir damit einem wichtigen Anliegen insbesondere von den Verbänden der Behindertenhilfe nach. Künftig zahlen die Krankenkassen nahen Angehörigen und Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld der Betroffenen Krankengeld, das den entstandenen Verdienstausfall ausgleicht. Die Träger der Eingliederungshilfe wiederum übernehmen die Kosten für die Personen, die die betroffenen Menschen mit Behinderungen bereits im Alltag begleiten und unterstützen. Ich freue mich sehr über diese Lösung und über die Unterstützung der Länder.“