Pfronten muss auf Gesetz warten

Pfronten. Schlechte Nachrichten aus Berlin: Die Vorhaben rund um den Bahnhof Pfronten-Ried von der Tagespflege bis zur neuen Nutzung des Lokschuppens lassen sich wohl erst nach einer Gesetzesänderung verwirklichen. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf ein Schreiben des Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke hervor. Der sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass die 2023 eingeführten strengeren Regelungen zur Freistellung von Bahnflächen zu großen Schwierigkeiten für Kommunen führen können. Mit dem Regierungswechsel ergebe sich nun die Chance, dieses Problem tatsächlich zu lösen.

Ende Juli hatte sich Stracke nach einem Ortstermin in Pfronten mit einem Schreiben an Verkehrsminister Volker Wissing gewandt und gefordert, dass Ortsentwicklungsprojekte wie das zum Bahnhof Pfronten-Ried und seinem Umfeld wegen ihres übergeordnetem öffentlichen Interesses als Freistellungsgrund anerkannt werden müssten. Andernfalls sei eine gesetzliche Klarstellung nötig. Sieben Monate später bestätigt der Staatssekretär im Verkehrsministerium Sören Bartol diese Einschätzung Strackes: Die Änderungen der Regelungen zur Freistellung von Bahnbetriebsflächen im Eisenbahngesetz wirken sich auch auf die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der brachliegenden Bahnhofsflächen in Pfronten aus. Stadtplanerische Belange wie Projekte der Gesundheits- und Altersvorsorge, der Nahwärmeversorgung, von ÖPNV-Mobilitätsscheiben und baulicher Nachverdichtung, wie sie in Pfronten geplant seien, seien nach derzeitiger Rechtslage nicht vorrangig. Weil das zu Härtefällen führen könne, habe die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung angeregt. Mehrere Entwürfe seien aber nicht mehr abschließend beraten worden. Die Entscheidung falle daher erst im neuen Bundestag.