Mobilfunk-Moratorium ist Makulatur

Füssen. Es ist ein Stück Papier, das keine rechtliche Wirkung hat, sondern eher von symbolischem Charakter ist: Das Mobilfunk-Moratorium, das der Füssener Stadtrat im Oktober beschlossen hat. Darin wurden Mobilfunkunternehmen aufgefordert, vorerst keine neuen Sendemasten in Füssen und den Ortsteilen aufzustellen. Geholfen hat es nichts. Der umstrittene Mobilfunkmast in Weißensee darf gebaut werden. Trotzdem sieht Bürgermeister Maximilian Eichstetter das Moratorium grundsätzlich positiv: Sei es „doch ein klares politisches Signal für Dialog, Transparenz und Vorsorge in sensiblen Bereichen wie dem Mobilfunkausbau“. Angestrebt werde, „Raum für Gespräche mit allen Beteiligten zu schaffen und langfristig tragfähige Lösungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu finden“. Klingt erst einmal gut, gefällt aber nicht jedem. In einem Schreiben des bayerischen Wohn-, Bau- und Verkehrsministeriums heißt es, dass zumindest einer der Beschlüsse zum Moratorium „gegen geltendes Recht“ verstoße.

Das Moratorium hatten die Kommunalpolitiker beschlossen, nachdem Weißenseer Bürger erhebliche Bedenken wegen der Strahlenbelastung durch den neuen Mast vorgebracht haben. Der Ausbau-Stopp sollte so lange gelten, bis eine vom Oberverwaltungsgericht Koblenz angeforderte Überprüfung beziehungsweise Neubewertung der MobilfunkGrenzwerte erfolgt ist. Auch an Ministerien, Behörden und einzelne Politiker wandte sich die Stadt Füssen mit diesem Wunsch. 

Zudem versuchten die Weißenseer, den geplanten Sendemast über eine Petition zu Fall zu bringen. Man zweifle nicht an, dass die gültigen Grenzwerte eingehalten werden, so der Weißenseer NaWoVerein. Doch zweifle man an der Schutzwirkung dieser Grenzwerte. Allerdings hatte die Petition keinen Erfolg (wir berichteten): Denn Bedenken zur Strahlenbelastung stellen im baurechtlichen Sinn keinen Ablehnungsgrund dar. Die Grenzwerte sind bundesweit festgelegt, ihre Einhaltung wird in einem eigenen Verfahren von der Bundesnetzagentur in einer Standortbescheinigung bestätigt. Baurechtlich ist der Sendemast also nicht zu verhindern. Zwar hatten Füssens Kommunalpolitiker ihn abgelehnt, doch das Landratsamt wird das kommunale Einvernehmen aufgrund der Rechtslage ersetzen müssen.

Und an den Grenzwerten selbst wird nicht gerüttelt. Das teilte der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit, der wegen des Füssener Moratorium-Schreibens beim Bundesumweltministerium nachgehakt hatte. Das Ministerium teilte ihm letztlich mit, „dass es auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands keinen Bedarf dafür sieht, die Grenzwerte im Bereich des Mobilfunks anzupassen“, informierte Stracke den Füssener Bürgermeister. „Aus Sicht des Ministeriums fehle somit auch eine wissenschaftliche Grundlage für ein Moratorium für den Mobilfunkausbau“, so der Abgeordnete weiter.