Hartz IV: Kaum noch Strafen für Drückeberger
Berlin - Wer Arbeitslosengeld II bezieht, aber seine Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt oder eine zumutbare Arbeit nicht annimmt, muss kaum noch mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Bundesregierung will die Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten weitgehend aussetzen - und zwar deutlich länger als bisher geplant. Statt, wie zunächst vorgesehen bis Ende des Jahres, soll die Regelung bis Mitte 2023 gelten.
Vor der Abstimmung an diesem Donnerstag im Bundestag kritisieren CDU und CSU das Ampel-Vorhaben scharf. Stephan Stracke, ihr Sprecher für Arbeit und Soziales, sagte unserer Redaktion: „Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Sozialleistungen bezieht, für den gibt es auch die Verpflichtung zur Mitwirkung.“ Ohne Sanktionsmöglichkeiten machten Mitwirkungspflichten keinen Sinn, denn das Jobcenter habe dann keine Handhabe mehr gegenüber Unwilligen. Die Union werde gegen die Pläne stimmen, kündigt Stracke an, denn: „Die Ampel verabschiedet sich mit ihrem weitgehenden Sanktionsverzicht ohne Not vom erfolgreichen Grundsatz des Förderns und Forderns.“ Das sei „nichts anderes als ein bedingungsloses Grundeinkommen“.
Vor der Abstimmung an diesem Donnerstag im Bundestag kritisieren CDU und CSU das Ampel-Vorhaben scharf. Stephan Stracke, ihr Sprecher für Arbeit und Soziales, sagte unserer Redaktion: „Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Sozialleistungen bezieht, für den gibt es auch die Verpflichtung zur Mitwirkung.“ Ohne Sanktionsmöglichkeiten machten Mitwirkungspflichten keinen Sinn, denn das Jobcenter habe dann keine Handhabe mehr gegenüber Unwilligen. Die Union werde gegen die Pläne stimmen, kündigt Stracke an, denn: „Die Ampel verabschiedet sich mit ihrem weitgehenden Sanktionsverzicht ohne Not vom erfolgreichen Grundsatz des Förderns und Forderns.“ Das sei „nichts anderes als ein bedingungsloses Grundeinkommen“.