Führerschein soll nicht zum Luxus werden
Kaufbeuren - Das Bundeskabinett hat die Reform der Fahrschulausbildung auf den Weg gebracht. Der Führerschein soll bezahlbarer werden – ohne Abstriche bei Qualität und Verkehrssicherheit. Dazu hat sich der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit Fahrlehrern und Fahrschulinhabern ausgetauscht. Am Gespräch nahmen Helmut und Anna Folter von der Fahrschule Folter in Kaufbeuren, Oliver und Nicole Grella von der Fahrschule Ruppert in Untermeitingen sowie Haci Mete und Bianca Kusterer von der Fahrschule Low Fly in Kaufbeuren teil.
„Gerade im ländlichen Raum ist der Führerschein für viele junge Menschen Voraussetzung für Ausbildung, Beruf und Selbstverwirklichung“, machte Stracke deutlich. „Deshalb darf er nicht zum Luxusgut werden. Zugleich gilt aber: Günstiger darf nicht schlechter heißen.“ Die Reform sieht unter anderem vor, dass Theorieunterricht ab 2027 digital möglich wird. Außerdem soll der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung reduziert werden. Änderungen sind auch bei der praktischen Ausbildung geplant: Beim Führerschein der Klasse B sind aktuell zwölf Sonderfahrten über Land, auf Autobahnen oder bei Dunkelheit zu absolvieren. Künftig soll nur noch jeweils eine Sonderfahrt verpflichtend sein. Ob weitere Fahrten notwendig sind, soll der Fahrlehrer entscheiden. Zudem sollen die Bundesländer festlegen, ob Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung und ersten Fahrstunden zusätzlich private Fahrpraxis sammeln dürfen.
„Gerade im ländlichen Raum ist der Führerschein für viele junge Menschen Voraussetzung für Ausbildung, Beruf und Selbstverwirklichung“, machte Stracke deutlich. „Deshalb darf er nicht zum Luxusgut werden. Zugleich gilt aber: Günstiger darf nicht schlechter heißen.“ Die Reform sieht unter anderem vor, dass Theorieunterricht ab 2027 digital möglich wird. Außerdem soll der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung reduziert werden. Änderungen sind auch bei der praktischen Ausbildung geplant: Beim Führerschein der Klasse B sind aktuell zwölf Sonderfahrten über Land, auf Autobahnen oder bei Dunkelheit zu absolvieren. Künftig soll nur noch jeweils eine Sonderfahrt verpflichtend sein. Ob weitere Fahrten notwendig sind, soll der Fahrlehrer entscheiden. Zudem sollen die Bundesländer festlegen, ob Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung und ersten Fahrstunden zusätzlich private Fahrpraxis sammeln dürfen.