„Die schwierigste Frage zum ungünstigsten Zeitpunkt“
Kaufbeuren - Bei rund der Hälfte der potenziellen Organspendefälle am Klinikum Kaufbeuren scheitert eine Organspende nach Angaben von Dr. Hildegard Kees-Kautzky daran, dass keine Entscheidung des Verstorbenen vorliegt und die Angehörigen nicht zustimmen. Die Marktoberdorferin ist Transplantationsbeauftragte am Klinikum Kaufbeuren und erlebt die schwierigen Entscheidungen rund um eine Organspende unmittelbar.
Vor dem Hintergrund der politischen Debatte über die Einführung einer Widerspruchslösung hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) deshalb das Gespräch mit ihr gesucht.
In Deutschland müssen Menschen einer Organspende nach ihrem Tod ausdrücklich zugestimmt haben. Liegt kein Organspendeausweis oder keine andere dokumentierte Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt. Genau das sei in der Praxis häufig eine enorme Belastung. Kees-Kautzky bezeichnete das Angehörigengespräch als „die schwierigste Frage zum ungünstigsten Zeitpunkt an die unglücklichste Familie“. Liegt keine schriftliche Dokumentation vor, entscheiden sich die Angehörigen aus Überforderung und weil sie nichts falsch machen wollen, mehrheitlich gegen eine Organspende, schildert sie. In rund der Hälfte der potenziellen Organspendefälle in Kaufbeuren scheitere nach Auskunft von Kees-Kautzky genau daran die Organspende.
Eine fraktionsübergreifende Initiative von Abgeordneten im Bundestag möchte nun die Widerspruchslösung einführen. Sie schlagen vor, dass künftig jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein soll, wenn er zu Lebzeiten entweder eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. Kritiker dieses Vorschlags sehen darin einen Grundrechtseingriff.
Vor dem Hintergrund der politischen Debatte über die Einführung einer Widerspruchslösung hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) deshalb das Gespräch mit ihr gesucht.
In Deutschland müssen Menschen einer Organspende nach ihrem Tod ausdrücklich zugestimmt haben. Liegt kein Organspendeausweis oder keine andere dokumentierte Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt. Genau das sei in der Praxis häufig eine enorme Belastung. Kees-Kautzky bezeichnete das Angehörigengespräch als „die schwierigste Frage zum ungünstigsten Zeitpunkt an die unglücklichste Familie“. Liegt keine schriftliche Dokumentation vor, entscheiden sich die Angehörigen aus Überforderung und weil sie nichts falsch machen wollen, mehrheitlich gegen eine Organspende, schildert sie. In rund der Hälfte der potenziellen Organspendefälle in Kaufbeuren scheitere nach Auskunft von Kees-Kautzky genau daran die Organspende.
Eine fraktionsübergreifende Initiative von Abgeordneten im Bundestag möchte nun die Widerspruchslösung einführen. Sie schlagen vor, dass künftig jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein soll, wenn er zu Lebzeiten entweder eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. Kritiker dieses Vorschlags sehen darin einen Grundrechtseingriff.