Pflegereform darf Menschen mit Beeinträchtigung nicht übersehen Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren im Austausch mit Stephan Stracke
Kaufbeuren/Berlin– Die geplante
Pflegereform könnte für Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Familien
erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Die Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren
e.V. hat deshalb das Gespräch mit dem Allgäuer Bundestagsabgeordneten Stephan
Stracke (CSU) gesucht, um die Auswirkungen der geplanten Neuregelungen aus der
Perspektive ihrer Nutzer und deren Angehörigen aufzuzeigen.
Im Mittelpunkt standen insbesondere der
Familienentlastende Dienst (FED) und der Assistenzdienst (Adi). Beide Angebote
unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag und bei
Freizeitaktivitäten und ermöglichen gleichzeitig pflegenden Angehörigen Entlastung.
Finanziert werden die Leistungen bislang vor allem über die Pflegeversicherung.
Familienentlastung und Assistenz unter Druck
Besonders kritisch bewertet die Lebenshilfe die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege ohne gleichwertigen Ersatz. Das vorgesehene Überbrückungsbudget könne nach derzeitiger Planung nur in akuten Notsituationen genutzt werden. Zudem könnten darüber ausschließlich Pflegedienste und Kurzzeitpflegeeinrichtungen abrechnen – Angebote wie FED und Adi wären ausgeschlossen. Auch das geplante Sozialraumbudget wirft aus Sicht der Lebenshilfe Fragen auf. Zwar soll der monatliche Betrag von bislang 131 auf 175 Euro steigen, für Menschen unter 25 Jahren sogar auf 300 Euro. Gleichzeitig soll das Budget künftig monatlich genutzt werden müssen und nicht mehr über einen längeren Zeitraum angespart werden können.
„Gerade diese Möglichkeit war für viele Familien wichtig“, erklärt Ben Lutz, Leiter der Offenen Hilfen. „Unterstützung wird häufig dann benötigt, wenn in der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung längere freie Zeiten anstehen (z.B. in Ferien- oder Schließzeiten von Einrichtungen) und pflegende Angehörige diese Zeiten nicht alleine abdecken können. Dafür konnten bisher Beträge über mehrere Monate angespart und dann gezielt für mehr Assistenz oder Entlastung eingesetzt werden.“
Pflegegeld als wichtiger Baustein für Familien
Sorge bereitet der Lebenshilfe außerdem die geplante Umwandlung des Pflegegeldes in ein Entlastungsbudget. Das Geld soll zwar weiterhin flexibel eingesetzt werden können, künftig aber zugleich die bisherige Verhinderungspflege ersetzen. „Für manche Angehörige ist das Pflegegeld ein wichtiger finanzieller Ausgleich, weil sie aufgrund des Unterstützungsbedarfs ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ganz aufgeben mussten“, fügt Lutz hinzu. Zusätzlich sollen die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Menschen, die bislang nur knapp Pflegegrad 2 erreichen, könnten dadurch künftig in Pflegegrad 1 eingestuft werden und praktisch alle Leistungen verlieren.
Kostenverschiebung wäre keine Lösung
Die Lebenshilfe befürchtet, dass Familien bei einem Wegfall niedrigschwelliger Leistungen auf andere Finanzierungssysteme wie die Eingliederungshilfe ausweichen müssten. „Das würde die Unterstützung nicht einfacher, sondern deutlich komplizierter machen“, so Lutz. „Aufwendige Antragsverfahren und der Einsatz von Fachkräften könnten an die Stelle niedrigschwelliger, flexibler und ehrenamtlich getragener Angebote treten. Die Kosten würden damit möglicherweise lediglich von einem Leistungssystem in ein anderes verschoben.“
Stracke: Reform genau prüfen
Stracke unterstrich im Gespräch, dass eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung notwendig sei, um sie dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar aufzustellen. Entscheidend sei zugleich, die konkreten Auswirkungen neuer Regelungen auf Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen im Blick zu behalten. „Gerade Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Familien brauchen verlässliche Unterstützung, die einfach, flexibel und möglichst bürokratiearm in Anspruch genommen werden kann. Wenn kostengünstige und unbürokratische Entlastungsangebote durch eine neue Systematik schwerer zugänglich werden, müssen wir genau hinschauen“, sagte der Abgeordnete.
Auch die Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe müsse dabei berücksichtigt werden. „Sinnvolle Leistungen müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, und für die Menschen in der Praxis funktionieren“, so Stracke. Die konkreten Hinweise der Lebenshilfe werde er deshalb in die weiteren Beratungen in Berlin einbringen. Stracke verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Bundesregierung noch nicht über eine Pflegereform entschieden, sondern hierzu erst der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann konkrete Vorschläge unterbreiten müsse.
„Wir freuen uns, dass wir unsere Erfahrungen aus der täglichen Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Familien direkt einbringen konnten“, sagt Ben Lutz zum Abschluss. „Unser Anliegen ist klar: Bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung müssen unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt werden. Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen dürfen dabei nicht übersehen werden.“
Familienentlastung und Assistenz unter Druck
Besonders kritisch bewertet die Lebenshilfe die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege ohne gleichwertigen Ersatz. Das vorgesehene Überbrückungsbudget könne nach derzeitiger Planung nur in akuten Notsituationen genutzt werden. Zudem könnten darüber ausschließlich Pflegedienste und Kurzzeitpflegeeinrichtungen abrechnen – Angebote wie FED und Adi wären ausgeschlossen. Auch das geplante Sozialraumbudget wirft aus Sicht der Lebenshilfe Fragen auf. Zwar soll der monatliche Betrag von bislang 131 auf 175 Euro steigen, für Menschen unter 25 Jahren sogar auf 300 Euro. Gleichzeitig soll das Budget künftig monatlich genutzt werden müssen und nicht mehr über einen längeren Zeitraum angespart werden können.
„Gerade diese Möglichkeit war für viele Familien wichtig“, erklärt Ben Lutz, Leiter der Offenen Hilfen. „Unterstützung wird häufig dann benötigt, wenn in der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung längere freie Zeiten anstehen (z.B. in Ferien- oder Schließzeiten von Einrichtungen) und pflegende Angehörige diese Zeiten nicht alleine abdecken können. Dafür konnten bisher Beträge über mehrere Monate angespart und dann gezielt für mehr Assistenz oder Entlastung eingesetzt werden.“
Pflegegeld als wichtiger Baustein für Familien
Sorge bereitet der Lebenshilfe außerdem die geplante Umwandlung des Pflegegeldes in ein Entlastungsbudget. Das Geld soll zwar weiterhin flexibel eingesetzt werden können, künftig aber zugleich die bisherige Verhinderungspflege ersetzen. „Für manche Angehörige ist das Pflegegeld ein wichtiger finanzieller Ausgleich, weil sie aufgrund des Unterstützungsbedarfs ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ganz aufgeben mussten“, fügt Lutz hinzu. Zusätzlich sollen die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Menschen, die bislang nur knapp Pflegegrad 2 erreichen, könnten dadurch künftig in Pflegegrad 1 eingestuft werden und praktisch alle Leistungen verlieren.
Kostenverschiebung wäre keine Lösung
Die Lebenshilfe befürchtet, dass Familien bei einem Wegfall niedrigschwelliger Leistungen auf andere Finanzierungssysteme wie die Eingliederungshilfe ausweichen müssten. „Das würde die Unterstützung nicht einfacher, sondern deutlich komplizierter machen“, so Lutz. „Aufwendige Antragsverfahren und der Einsatz von Fachkräften könnten an die Stelle niedrigschwelliger, flexibler und ehrenamtlich getragener Angebote treten. Die Kosten würden damit möglicherweise lediglich von einem Leistungssystem in ein anderes verschoben.“
Stracke: Reform genau prüfen
Stracke unterstrich im Gespräch, dass eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung notwendig sei, um sie dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar aufzustellen. Entscheidend sei zugleich, die konkreten Auswirkungen neuer Regelungen auf Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen im Blick zu behalten. „Gerade Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Familien brauchen verlässliche Unterstützung, die einfach, flexibel und möglichst bürokratiearm in Anspruch genommen werden kann. Wenn kostengünstige und unbürokratische Entlastungsangebote durch eine neue Systematik schwerer zugänglich werden, müssen wir genau hinschauen“, sagte der Abgeordnete.
Auch die Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe müsse dabei berücksichtigt werden. „Sinnvolle Leistungen müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, und für die Menschen in der Praxis funktionieren“, so Stracke. Die konkreten Hinweise der Lebenshilfe werde er deshalb in die weiteren Beratungen in Berlin einbringen. Stracke verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Bundesregierung noch nicht über eine Pflegereform entschieden, sondern hierzu erst der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann konkrete Vorschläge unterbreiten müsse.
„Wir freuen uns, dass wir unsere Erfahrungen aus der täglichen Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Familien direkt einbringen konnten“, sagt Ben Lutz zum Abschluss. „Unser Anliegen ist klar: Bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung müssen unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt werden. Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen dürfen dabei nicht übersehen werden.“
