Geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke: Stracke im Gespräch bei FZ Getränke
Roßhaupten/Berlin - Der Allgäuer Bundestagsabgeordnete
Stephan Stracke (CSU) hat sich bei einem Unternehmensbesuch in Roßhaupten mit
den Geschäftsführern Franz-Karl Zimmermann jun., Christoph und Corina
Zimmermann von FZ Getränke über die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke
ausgetauscht. Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Abgabe sollen
Anreize für einen geringeren Zuckergehalt geschaffen und zugleich zusätzliche
Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung erzielt werden. Das Gesundheitsministerium
rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 650 Millionen Euro. Ein konkreter
Gesetzentwurf liegt bislang noch nicht vor.
Seit mehr als 70 Jahren steht FZ Getränke für handwerklich gefertigte Limonaden und regionale Getränkespezialitäten. Aus einer kleinen Limonadenfabrik, die 1953 in einer Waschküche gegründet wurde, ist ein Familienunternehmen in dritter Generation mit inzwischen rund 40 Beschäftigten und mehr als 600 Kunden aus Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie geworden. Entsprechend aufmerksam verfolgt das Unternehmen die Diskussion um die geplante Abgabe.
Sorgentreiber ist dabei zum einen die mangelnde Planungssicherheit. Wie bisher verlautete, soll die Abgabe nach dem Zuckergehalt gestaffelt werden. Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter blieben abgabenfrei. Für Getränke mit fünf bis unter acht Gramm Zucker je 100 Milliliter wären 26 Cent je Liter vorgesehen, ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter 32 Cent je Liter. Zahlreiche Fragen zur konkreten Ausgestaltung seien jedoch weiterhin offen. Vor diesem Hintergrund warnten die Zimmermanns vor einer übereilten Einführung. Auch die von der Bundesregierung herangezogene Finanzkommission empfiehlt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten zwischen Gesetzesbeschluss und Inkrafttreten.
"Produktionsabläufe, Rezepturen, Etiketten, Warenwirtschaft und Lieferverträge lassen sich nicht innerhalb weniger Monate an neue Vorgaben anpassen", machten die Geschäftsführer deutlich. "Natürlich müssen wir gesundheitspolitische Ziele ernst nehmen. Gleichzeitig müssen wir genau hinschauen, welche Folgen neue Regelungen für unsere mittelständischen Betriebe haben", betonte Stracke. Eine neue Abgabe müsse so ausgestaltet werden, dass sie in der betrieblichen Praxis nicht zu einem Bürokratiemonster werde.
Breiten Raum nahm im Austausch die Frage ein, wie die Abgabe überhaupt vollzogen werden soll. Nach Einschätzung der Geschäftsführer müssten Getränkelager künftig umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen und faktisch wie Zoll-Lager geführt werden. Gleichzeitig stelle sich die Frage, ob die Zollverwaltung personell überhaupt in der Lage sei, eine derart komplexe Regelung flächendeckend zu kontrollieren.
Hinzu kämen zahlreiche offene Abgrenzungsfragen. So sei bislang unklar, ob ausschließlich Zucker oder auch Zuckerersatzstoffe erfasst würden. Klärungsbedarf bestehe außerdem bei Sirupen, die erst in Gastronomie und Hotellerie mit Wasser zu Erfrischungsgetränken gemischt werden, sowie bei Fruchtsäften. "Ein Gesetz muss nicht nur ein berechtigtes Ziel verfolgen, sondern auch im Alltag funktionieren", griff Stracke die Argumente des Unternehmens auf.
Anhand der eigenen Produkte verdeutlichten die Geschäftsführer anschließend die wirtschaftlichen Auswirkungen. Je nach Zuckergehalt würde die Abgabe 2,80 Euro beziehungsweise 3,20 Euro netto je Kiste betragen. Einschließlich Handelsspanne und Mehrwertsteuer könnte sich der Verkaufspreis um rund fünf Euro je Getränkekiste erhöhen. Dies entspricht einer Preissteigerung von satten 50 Prozent allein durch die Zuckerabgabe.
Kritisch bewerteten die Getränkehersteller aus Roßhaupten außerdem, dass sich die Abgabe nach den bislang bekannten Überlegungen am Zuckergehalt orientieren soll. Mit Zuckerersatzstoffen gesüßte Getränke würden damit gegenüber klassisch mit Zucker hergestellten Limonaden begünstigt. Dies könne insbesondere für Hersteller handwerklich gefertigter Limonaden zu Wettbewerbsnachteilen führen. Nach Angaben der Branchenverbände gehören bundesweit rund 2.400 überwiegend mittelständische Unternehmen zur Erfrischungsgetränkewirtschaft. Gerade kleinere und familiengeführte Betriebe könnten zusätzliche Kosten und bürokratischen Aufwand deutlich schwerer auffangen als große Marktteilnehmer. Aus Sicht der Branche drohten dadurch weitere Verdrängungseffekte zulasten des Mittelstands.
Für FZ Getränke komme die Lage im grenznahen Allgäu hinzu, erklärten die Zimermanns. Höhere Preise könnten Verbraucher dazu bewegen, ihre Einkäufe verstärkt im benachbarten Österreich zu erledigen. Dies träfe nicht nur regionale Hersteller, sondern auch den heimischen Getränkefachhandel.
Stracke sagte zu, die Hinweise aus dem Gespräch in die weiteren Beratungen in Berlin einzubringen. "Die Erfahrungen aus der Praxis sind für die politische Beratung unverzichtbar. Bevor eine solche Abgabe beschlossen wird, müssen die offenen Fragen geklärt und die Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen, Verbraucher und Grenzregionen sorgfältig bewertet werden. Sollte es zu einer gesetzlichen Regelung kommen, brauchen unsere Betriebe ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen."
Seit mehr als 70 Jahren steht FZ Getränke für handwerklich gefertigte Limonaden und regionale Getränkespezialitäten. Aus einer kleinen Limonadenfabrik, die 1953 in einer Waschküche gegründet wurde, ist ein Familienunternehmen in dritter Generation mit inzwischen rund 40 Beschäftigten und mehr als 600 Kunden aus Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie geworden. Entsprechend aufmerksam verfolgt das Unternehmen die Diskussion um die geplante Abgabe.
Sorgentreiber ist dabei zum einen die mangelnde Planungssicherheit. Wie bisher verlautete, soll die Abgabe nach dem Zuckergehalt gestaffelt werden. Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter blieben abgabenfrei. Für Getränke mit fünf bis unter acht Gramm Zucker je 100 Milliliter wären 26 Cent je Liter vorgesehen, ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter 32 Cent je Liter. Zahlreiche Fragen zur konkreten Ausgestaltung seien jedoch weiterhin offen. Vor diesem Hintergrund warnten die Zimmermanns vor einer übereilten Einführung. Auch die von der Bundesregierung herangezogene Finanzkommission empfiehlt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten zwischen Gesetzesbeschluss und Inkrafttreten.
"Produktionsabläufe, Rezepturen, Etiketten, Warenwirtschaft und Lieferverträge lassen sich nicht innerhalb weniger Monate an neue Vorgaben anpassen", machten die Geschäftsführer deutlich. "Natürlich müssen wir gesundheitspolitische Ziele ernst nehmen. Gleichzeitig müssen wir genau hinschauen, welche Folgen neue Regelungen für unsere mittelständischen Betriebe haben", betonte Stracke. Eine neue Abgabe müsse so ausgestaltet werden, dass sie in der betrieblichen Praxis nicht zu einem Bürokratiemonster werde.
Breiten Raum nahm im Austausch die Frage ein, wie die Abgabe überhaupt vollzogen werden soll. Nach Einschätzung der Geschäftsführer müssten Getränkelager künftig umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen und faktisch wie Zoll-Lager geführt werden. Gleichzeitig stelle sich die Frage, ob die Zollverwaltung personell überhaupt in der Lage sei, eine derart komplexe Regelung flächendeckend zu kontrollieren.
Hinzu kämen zahlreiche offene Abgrenzungsfragen. So sei bislang unklar, ob ausschließlich Zucker oder auch Zuckerersatzstoffe erfasst würden. Klärungsbedarf bestehe außerdem bei Sirupen, die erst in Gastronomie und Hotellerie mit Wasser zu Erfrischungsgetränken gemischt werden, sowie bei Fruchtsäften. "Ein Gesetz muss nicht nur ein berechtigtes Ziel verfolgen, sondern auch im Alltag funktionieren", griff Stracke die Argumente des Unternehmens auf.
Anhand der eigenen Produkte verdeutlichten die Geschäftsführer anschließend die wirtschaftlichen Auswirkungen. Je nach Zuckergehalt würde die Abgabe 2,80 Euro beziehungsweise 3,20 Euro netto je Kiste betragen. Einschließlich Handelsspanne und Mehrwertsteuer könnte sich der Verkaufspreis um rund fünf Euro je Getränkekiste erhöhen. Dies entspricht einer Preissteigerung von satten 50 Prozent allein durch die Zuckerabgabe.
Kritisch bewerteten die Getränkehersteller aus Roßhaupten außerdem, dass sich die Abgabe nach den bislang bekannten Überlegungen am Zuckergehalt orientieren soll. Mit Zuckerersatzstoffen gesüßte Getränke würden damit gegenüber klassisch mit Zucker hergestellten Limonaden begünstigt. Dies könne insbesondere für Hersteller handwerklich gefertigter Limonaden zu Wettbewerbsnachteilen führen. Nach Angaben der Branchenverbände gehören bundesweit rund 2.400 überwiegend mittelständische Unternehmen zur Erfrischungsgetränkewirtschaft. Gerade kleinere und familiengeführte Betriebe könnten zusätzliche Kosten und bürokratischen Aufwand deutlich schwerer auffangen als große Marktteilnehmer. Aus Sicht der Branche drohten dadurch weitere Verdrängungseffekte zulasten des Mittelstands.
Für FZ Getränke komme die Lage im grenznahen Allgäu hinzu, erklärten die Zimermanns. Höhere Preise könnten Verbraucher dazu bewegen, ihre Einkäufe verstärkt im benachbarten Österreich zu erledigen. Dies träfe nicht nur regionale Hersteller, sondern auch den heimischen Getränkefachhandel.
Stracke sagte zu, die Hinweise aus dem Gespräch in die weiteren Beratungen in Berlin einzubringen. "Die Erfahrungen aus der Praxis sind für die politische Beratung unverzichtbar. Bevor eine solche Abgabe beschlossen wird, müssen die offenen Fragen geklärt und die Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen, Verbraucher und Grenzregionen sorgfältig bewertet werden. Sollte es zu einer gesetzlichen Regelung kommen, brauchen unsere Betriebe ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen."
