Wichtige Verbesserungen in der Kinderbetreuung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Gute-Kita-Gesetz-KiQuTG) verabschiedet. Dazu erklärte der familienpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Familien kommen für die CSU zuerst. Daher haben wir in den vergangenen Jahren massiv in die Kinderbetreuung investiert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Seit 2008 wurden insgesamt 6,4 Milliarden Euro für neue Kita-Plätze zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zahlt der Bund den Ländern laufend Betriebskostenzuschüsse für Kitas, insgesamt 6,26 Milliarden Euro seit 2009.

Jetzt gehen wir den nächsten Schritt, indem wir zusätzlich die Qualität der Kinderbetreuung verbessern. Dafür stellt der Bund den Ländern zusätzlich weitere 5,5 Milliarden Euro bereit.

Die Bundesländer können selbst entscheiden, welche Maßnahmen zur Qualitätssteige-rungen sie fördern wollen. Damit bleiben die vielfältigen Betreuungsmöglichkeiten er-halten und die spezifischen Bedürfnisse der Bundesländer werden berücksichtigt. Beispielsweise können mehr qualifizierte Fachkräfte eingestellt werden, die Kitaleitungen gestärkt oder die sprachliche Bildung gefördert werden. Die Bundesländer können auch entscheiden, die Eltern bei den Gebühren zu entlasten.

Für uns gilt: Qualität zuerst. Deshalb werden wir genau darauf achten, dass die Länder das Geld nicht sachfremd ausgeben und eine mögliche Gebührenfreiheit nicht zu Las-ten der Qualität geht.“