Weihnachten im Kreis der Familie ermöglichen
Weihnachten muss im Kreis der Familie möglich sein. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:
„Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien sollte aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit einheitlich der Freitag, 18. Dezember 2020, sein. Der 21. und 22. Dezember 2020 wären damit schulfrei. So gelänge es besser, dass Weihnachten dieses Jahr im Kreis der Familie verantwortungsbewusst gefeiert werden kann.
In Anbetracht der nach wie vor hohen Anzahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus machen sich viele Menschen Gedanken, wie sie Weihnachten verbringen können. Mir ist es wichtig, dass Kinder, Eltern und Großeltern während der Weihnachtsfeiertage gemeinsam Zeit verbringen können. Denn Weihnachten ist ein besonderes Fest und bedeutsam für den familiären Zusammenhalt, gerade in dieser herausfordernden Zeit.
Der Zeitraum zwischen einer Infektion mit dem Corona-Virus und dem eventuellen Auftreten erster Krankheitssymptome liegt im Mittel bei fünf bis sechs Tagen. Wenn die Weihnachtsferien ab dem 19. Dezember 2020 beginnen, können sich sowohl Eltern mit ihren Kindern als auch Großeltern ab diesem Zeitpunkt jeweils freiwillig in Vorquarantäne begeben. Zeigen sich dabei keine Symptome, besteht eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, dass bei einer gemeinsamen Weihnachtsfeier in diesem Kreis keine Ansteckung erfolgt. Freilich liefert auch der Weg einer freiwilligen Vorquarantäne keine hundertprozentige Sicherheit.
Darüber hinaus bietet auch der in Bayern kostenlose PCR-Test die Möglichkeit, eine akute Infektion mit Covid-19 festzustellen. Selbstverständlich ist das negative Ergebnis eines PCR-Tests immer nur eine Momentaufnahme.“