Vereinfachter Grundsicherungszugang darf nicht zur Dauerlösung werden
Zur heute vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, im Bundesausbildungsförderungsgesetz und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie, erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:
„Zu Beginn der Corona-Pandemie haben wir in der Großen Koalition dafür gesorgt, dass Leistungen der Grundsicherung in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch erbracht werden können. So sollten zum Beispiel Kleinunternehmer und Soloselbständige nicht in existentielle Not geraten. Deshalb haben wir geregelt, dass lediglich eine eingeschränkte Vermögensprüfung ab 60.000 Euro Vermögen stattfindet und die Kosten für eine Wohnung in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. Diese Ausnahmeregelung war in der Krise gut und richtig.
Das Kriseninstrument taugt aber nicht als Dauerlösung. Die Bundesregierung möchte die Vorschriften unabhängig von der pandemischen Entwicklung bis zum Jahresende verlängern. Im Koalitionsvertrag von Links-Gelb wurde darüber hinaus vereinbart, in den ersten beiden Jahren des Grundsicherungsbezugs keine Vermögensprüfung durchzuführen und die Angemessenheit der Wohnung anzuerkennen. Dieser Weg ist falsch. Wer über ausreichend Vermögen verfügt, ist nicht bedürftig und benötigt keine Grundsicherungsleistungen. Das sollte auch wieder regulär geprüft werden.
Die Vorlage dieser Verordnung durch den Bundesarbeitsminister ist der erste Baustein für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Der nächste Baustein wird das geplante Aussetzen der Sanktionen sein. Diesen schrittweisen Weg in ein bedingungsloses Grundeinkommen lehnen wir entschieden ab.
Das Versprechen unseres Sozialstaates besteht nicht in einem bedingungslosen Grundeinkommen. Vielmehr besteht das Versprechen unseres Sozialstaats darin, die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen und sie darin zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daran gilt es festzuhalten.“